Lebensversicherung Anbieter: Der große Vergleich【2023】

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Lebensversicherung dient entweder dem Vermögensaufbau (kapitalbildende Police) oder der Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall (Risikolebensversicherung). Gängig sind Kombinationen beider Varianten, bei denen Ihre Hinterbliebenen im Todesfall das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Kapital ausgezahlt bekommen
  • Im Rahmen der Lebensversicherung erzielen Sie auf unterschiedlichste Weisen Erträge, etwa durch Fondserträge, Überschussbeteiligungen und Abschlussboni 
  • Unzufrieden? Über die Hälfte aller zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge können noch heute widerrufen werden. So erhalten Sie eine wesentlich höhere Auszahlung als bei einer Kündigung

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1Lebensversicherung: Was ist das?

Das Wort „Versicherung“ steckt bereits im Namen – doch was versichert eine Lebensversicherung überhaupt? 

Die Police sichert entweder den Erlebens- oder den Todesfall ab. Der Versicherungsfall tritt also sowohl wenn der Versicherungsnehmer stirbt, als auch wenn er nicht stirbt, ein. Erleben Sie das Ende der Vertragslaufzeit, erhalten Sie die angesparte oder vereinbarte Summe ausgezahlt. Sterben Sie vorher, fällt die Summe Ihren Hinterbliebenen zu oder ist – je nach Art und Aufbau des Vertrags – verloren. 

Zur Lebensversicherung gehören nicht nur die so genannten Policen, sondern auch die Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung. Auch Renten- und Pflegeversicherungen sind Unterkategorien der Lebensversicherung, weil sie alle nur dann leisten, wenn die versicherte Person den Eintritt des Versicherungsfalls er- oder überlebt. 

Hinweis:

Die Leistung der Lebensversicherung besteht in der Auszahlung eines Kapitalbetrags oder einer Rente. Letztere wird je nach Vereinbarung entweder lebenslang oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt. 

2Arten und Formen der Lebensversicherung

Bereits aus dem ersten Absatz des Artikels wird klar, dass es „die Lebensversicherung“ nicht gibt. Vielmehr muss zwischen verschiedensten Formen der Police, die wiederum spezifische Risiken abdecken und Leistungen erbringen, unterschieden werden. 

Risikolebensversicherungen 

Reine Risikoversicherungen sind solche, bei denen das Versicherungsunternehmen die vertraglich vereinbarte Summe (= Versicherungssumme) auszahlt, wenn das abgesicherte Risiko eintritt, also der sogenannte Versicherungsfall entsteht. Klassischerweise fallen folgende Policen unter die Risikolebensversicherungen: 

  • Todesfallversicherung: Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe aus. Kommt es bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zum Tod, erfolgt keine Auszahlung 
  • Lebenslange Todesfallversicherung: Der Unterschied zur „normalen“ Todesfallversicherung besteht darin, dass es keine feste Vertragslaufzeit gibt. Die Police läuft bis zum Tod der versicherten Person (der irgendwann garantiert eintritt) und zahlt dann die Versicherungssumme aus
  • Todes- und Erlebensfallversicherung: Die Versicherungssumme wird in jedem Fall ausgezahlt, entweder wenn die versicherte Person stirbt oder wenn sie das im Vertrag festgelegte Alter (oft den Renteneintritt) erreicht. Der Versicherer leistet in Form einer Rente oder zahlt einen Kapitalbetrag aus
  • Erlebensfallversicherung: Hier erfolgt nur dann eine Auszahlung, wenn der festgelegte Zeitpunkt erreicht wird und die versicherte Person nicht vorher stirbt
  • Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung: Tritt der Versicherungsfall ein (Berufsunfähigkeit oder Verlust einer der Grundfähigkeiten), zahlt die Versicherungsgesellschaft die Rente aus. Diese Policen sind Unterformen der Erlebensfallversicherung, weil eine Berufsunfähigkeit nur eintreten kann, wenn die versicherte Person noch lebt

Achtung:

„Versicherte Person“ und „Versicherungsnehmer“ müssen nicht identisch sein. Schließen Sie etwa eine Lebensversicherung für Ihren Sohn ab, sind Sie Versicherungsnehmer, Ihr Sohn ist aber versichert. Selbiges gilt, wenn Arbeitgeber Lebensversicherungen für ihre Mitarbeiter im Rahmen einer bAV abschließen. 

Kapitalbildende Lebensversicherungen 

Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen dem Zweck, den ihr Name bereits verrät: Hier wird Kapital aufgebaut, das später in Form einer Rente oder „auf einen Schlag“ ausgezahlt wird. Oft haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, auf welche Weise Sie Ihr Geld erhalten möchten. Je nach Abschlusszeitpunkt und Art der Police kann es hier Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der Auszahlung geben. 

Der Vermögensaufbau erfolgt bei kapitalbildenden Lebensversicherungen auf unterschiedlichste Weisen. Üblich ist die Beteiligung an aktiv oder passiv gemanagten Fonds (Aktien oder ETFs). Zusätzlich zahlen die meisten Versicherer eine Überschussbeteiligung, die direkt in das Sparguthaben der Kunden fließt. 

Kapitallebensversicherungen können gleichzeitig dem Vermögensaufbau und der Absicherung eines Risikos dienen. Die Versicherungsgesellschaft zahlt im Todesfall etwa das Fondsvermögen an die Begünstigten (Hinterbliebenen oder Dritte) aus, im Erlebensfall erhält die versicherte Person selbst das Geld. 

Der Haken:

Kapitalbildende Lebensversicherungen verursachen Kosten, bei denen Sie als Versicherungsnehmer genau hinschauen sollten. Denn beim Vermögensaufbau spielt der Zinseszinseffekt eine entscheidende Rolle, durch hohe Gebühren wird er aber ausgebremst. 

Diese Kostenarten sind bei Kapitallebensversicherungen üblich: 

  • Abschlussgebühren
  • Laufende Verwaltungsgebühren
  • Ausgabeaufschläge (beim Kauf von Fondsanteilen)
  • Vertriebskosten 

Haben Sie sich für eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Risikokomponente entschieden, fließt ein Teil Ihrer Beiträge in den Vermögensaufbau und der andere Teil in die Absicherung des entsprechenden Risikos (Spar- und Risikoanteil). Vergleichen Sie hier unbedingt, ob der kombinierte oder separate Abschluss dieser Policen günstiger ist! Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, wie er die Beiträge verteilt. 

3Anbieter für Lebensversicherungen vergleichen

Egal für welche Art der Lebensversicherung Sie sich interessieren – Sie werden immer mehrere Anbieter zur Auswahl haben. Da Sie sich grundsätzlich für das beste Gesamtpaket entscheiden sollten, empfehlen wir Ihnen einen ausführlichen Vergleich von mindestens drei Lebensversicherungen. Dabei gilt es auf mehrere Punkte zu achten.

Die Beiträge 

Die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge können Sie bei allen Versicherungsunternehmen selbst bestimmen. Jeder Versicherer legt Ihnen vor dem Abschluss der Police ein Informationsblatt vor, aus dem unter anderem die prognostizierte Entwicklung Ihrer Geldanlage über 10, 20, 30 Jahre und darüber hinaus hervorgeht. Auf dieser Grundlage können Sie einzelne Versicherungen gut miteinander vergleichen.

Beachten Sie:

Entscheiden Sie sich etwa bei zwei Lebensversicherungen für denselben Fonds, die Versicherer teilen Ihnen aber unterschiedliche Entwicklungen mit, ist das ein Indiz dafür, dass die Gebühren bei einer der Policen wesentlich höher als bei der anderen sind. 

Die Kosten 

Die Kosten bei der Lebensversicherung setzen sich aus einmaligen Abschluss- und laufenden Verwaltungsgebühren zusammen. Dabei werden die Abschlusskosten in den ersten Jahren von den Beiträgen einbehalten, die laufenden Kosten fallen aber monatlich oder jährlich an. Die sogenannte Kostenquote hat entscheidende Einflüsse auf die erzielbare Rendite, was wir anhand zweier Beispiele deutlich machen: 

  1. Monatliche Einzahlung 100 Euro, davon laufende Verwaltungskosten zwei Prozent, Laufzeit der Versicherung 40 Jahre, jährliche Durchschnittsrendite durch Aktienfonds sechs Prozent. Das erzielte Endkapital vor Steuern liegt bei rund 188.000 Euro. 
  2. Monatliche Einzahlung 100 Euro, davon laufende Verwaltungskosten ein Prozent, Rest wie oben. Das erzielte Kapital würde bereits bei 190.000 Euro liegen – also rund 2.000 Euro höher. 

Sie sehen: Selbst „nur“ ein Prozent Gebühren kann einen erheblichen Einfluss auf das erzielte Endkapital haben. Der Abstand zwischen den erreichbaren Summen erhöht sich weiter, je mehr Sie monatlich sparen und wann die Gebühren fällig werden. 

Der Garantiezins

Viele Versicherer versprechen einen Garantiezins, der aber durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB mittlerweile bei nahezu null Prozent liegt. Sinnvoller ist es, sich gegen einen Garantiezins und für ungedeckelte Aktienfonds zu entscheiden, da die weltweite Wirtschaft, die optimalerweise vom Fonds abgedeckt wird, über die Jahrzehnte immer weiter wächst. Auch wenn es zwischenzeitlich zu Verlusten kommen kann, gleichen Sie diese langfristig über das Wachstum wieder aus. 

Die sonstigen Konditionen

Generell sollten Sie sich mit den Konditionen der Lebensversicherung wohlfühlen. Die Police sollte etwa die Möglichkeit bieten, sie vorübergehend beitragsfrei zu stellen, an geänderte Lebensverhältnisse anzupassen und das Vermögen ohne (hohe) Kosten in andere Fonds umzuschichten. Immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichten außerdem auf einen sogenannten Stornoabzug bei Kündigung – entscheiden Sie sich bestenfalls für eine solche Police. 

Die Überschussbeteiligung 

Jedes Versicherungsunternehmen bildet ein sogenanntes Versichertenkollektiv. Dabei handelt es sich um eine Gruppe aus beispielsweise 10.000 Versicherten, die in einem „Topf“ zusammengefasst werden. Sobald die Sollzahl erreicht ist, schließt der Versicherer das Kollektiv und bewertet es regelmäßig. Jahr für Jahr schaut sich die Gesellschaft an, wie oft sie Leistungen an Mitglieder des Kollektivs erbringen musste und wie hoch die Kosten dafür ausgefallen sind. 

Auf der anderen Seite stehen die Beiträge, die jeder Versicherte im Kollektiv zahlt. Entsteht hier ein Überschuss, werden alle Versicherten an diesem beteiligt. Dabei kann das Versicherungsunternehmen die sogenannte Überschussbeteiligung entweder unmittelbar dem Fondsvermögen gutschreiben oder von den zu zahlenden Beiträgen abziehen. Für Sie läuft es in beiden Fällen auf eine Ersparnis und damit einen Mehrwert hinaus. 

Aber:

Die Überschussbeteiligung ist dem Grunde, aber nicht der Höhe nach im Vertrag geregelt. Hintergrund ist, dass der Versicherer jedes Jahr eine neue Risikobewertung durchführt – daher können Überschussbeteiligungen auch nicht im Vorfeld garantiert werden.

Hinterbliebenenschutz und Risikoabsicherung 

Soll die Lebensversicherung mit anderen Bausteinen verbunden werden, sollten Sie besonders sorgfältig prüfen, ob ein kombinierter Abschluss tatsächlich günstiger ist als die Entscheidung für zwei getrennte Policen. Dabei gehen Sie in mehreren Schritten vor: 

  1. Informieren Sie sich über das Kombiprodukt. Lassen Sie sich vom Versicherer aufzeigen, welcher Teil des Beitrags auf welche Police entfällt und machen Sie sich entsprechende Notizen. Schauen Sie sich außerdem an, wie hoch eventuelle Zusatzgebühren sind.
  2. Betrachten Sie die einzelnen Bausteine der Kombi-Versicherung als eigenständige Policen. Vergleichen Sie diese nun mit den Konditionen einer „echten“ eigenständigen Lebens- und beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Führen Sie den Vergleich optimalerweise gemeinsam mit einem unabhängigen Berater durch (Versicherungsvertreter sind an bestimmte Unternehmen gebunden) und holen Sie sich auf diese Weise eine objektive Bewertung der Konditionen ein. 

Erst nach einem ausführlichen Vergleich sollten Sie das Kombiprodukt abschließen. Oft, aber nicht immer, ist der separate Abschluss der Versicherungsverträge die günstigere Alternative

Der Gewinn 

Die konkreten Gewinnchancen sind besonders bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wichtig. Wählen Sie hier immer die Versicherung, die die niedrigsten Gebühren in Rechnung stellt, von den übrigen Konditionen her aber trotzdem all Ihren Ansprüchen gerecht wird. Auch hier empfiehlt helpcheck eine kostenpflichtige, dafür aber unabhängige Honorarberatung oder die Beratungsleistungen von Versicherungsmaklern.

Tipp:

„Makler“ und „Vertreter“ werden gerne synonym verwendet, es handelt sich hier aber um unterschiedliche Berufsbezeichnungen. Ein Versicherungsvertreter „vertritt“ eine bestimmte Versicherungsgesellschaft und kann nur Produkte aus diesem Portfolio verkaufen. Ein Versicherungsmakler kann optimalerweise aus allen verfügbaren, mindestens aber aus mehreren Gesellschaften auswählen. Beiden gemein ist, dass sie eine Abschlussprovision erhalten. 

4Die fünf führenden Versicherer

In Deutschland gibt es fünf führende Lebensversicherungsgesellschaften, die teilweise weltweit aktiv sind. Wir stellen Ihnen die „Platzhirsche“ Generali, Allianz, CosmosDirekt, R+V und Condor kurz vor. 

Generali Leben AG 

Die deutsche Generali AG gehört zum gleichnamigen italienischen Mutterkonzern und ist einer der größten Versicherungskonzerne weltweit. Sie ist in über 50 Ländern aktiv und belegt (Stand: 2022) Platz 92 der größten Unternehmen der Welt. Alleine in Deutschland sind über 10 Millionen Menschen bei der Generali AG versichert. 

Allianz SE 

Auch die Allianz SE gehört zu den größten Versicherungskonzernen der Welt und tritt einheitlich unter dem Namen „Allianz Group“ auf. Die operative Geschäftstätigkeit besteht weit überwiegend aus Kranken- und Lebensversicherungen; weltweit sind über 83 Millionen Menschen bei der Allianz SE versichert.

CosmosDirekt 

Die CosmosDirekt AG (Eigenname: CosmosDirekt Versicherungsgruppe) ist Deutschlands größter Lebensversicherer sowie der relevanteste Direktversicherer (betriebliche Altersvorsorge). Bei der Gesellschaft sind rund zwei Millionen Kunden versichert. 

R+V Versicherung 

Die R+V Versicherung AG gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volksbanken-Raiffeisenbanken und zählt ebenfalls zu den größten Versicherungsgesellschaften bundesweit. Besonderheit der R+V ist der Vertriebsweg überwiegend in örtlichen Bankfilialen durch zertifizierte Berater. Insgesamt sind bei der R+V Versicherung rund neun Millionen Menschen versichert, dabei überwiegend in den Bereichen Lebens-, Gesundheits- und Sachversicherung

Condor AG

Die Condor AG war ein deutsches Versicherungsunternehmen, was 2008 von der R+V übernommen wurde. Bestehende Altverträge wurden zu den vereinbarten Konditionen fortgeführt. 

5Lebensversicherer unter Druck: Die Nachteile

Besonders in den letzten Jahren sind immer mehr Nachteile von Lebensversicherungen ans Licht gekommen oder entstanden. Hintergrund ist zum einen die Niedrigzinspolitik der EZB, auf der anderen Seite spielt aber auch der Kostendruck, dem Versicherungsgesellschaften unterliegen, eine entscheidende Rolle. Besonders relevant sind diese Punkte

  • Sinkende Zinsen: Immer weniger Lebensversicherer versprechen attraktive Zinsen, erste Unternehmen haben den Garantiezins bereits vollständig abgeschafft
  • Sinkende Überschussbeteiligungen: Die gesunkenen Renditechancen der Versicherer haben zur Folge, dass auch die Überschussbeteiligungen für Versicherte immer niedriger ausfallen 
  • Unattraktive Renditen: Viele Geldanlageformen der Versicherungsgesellschaften, etwa Staatsanleihen, sind nicht mehr attraktiv. Sie werfen kaum Rendite ab, sind teilweise sehr riskant und im Vergleich zum Aktienmarkt nicht wettbewerbsfähig 

Des Weiteren:

Zu den Nachteilen der Lebensversicherung selbst kommt die steuerliche Behandlung. Denn Verträge, die 2005 oder später abgeschlossen wurden, müssen mindestens zu 50 Prozent als Kapitalerträge versteuert werden. Sogenannte Altverträge (= Abschluss bis 31.12.2004) sind bei Auszahlung steuerfrei. 

6Wechsel der Lebensversicherung – möglich und sinnvoll?

Ein echter „Wechsel“ der Lebensversicherung, also die Mitnahme der gesamten Police zu einem anderen Versicherungsunternehmen, ist nicht möglich. Vielmehr müssen Sie Ihre bestehende Lebensversicherung kündigen und erhalten dadurch den sogenannten Rückkaufswert, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird, ausgezahlt. 

Nach erfolgreicher Kündigung schließen Sie dann Ihre neue Lebensversicherung ab. Allerdings müssen Sie bei der Kündigung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen, insbesondere folgende: 

  • Der Versicherer darf alle Gebühren, insbesondere Abschluss- und Verwaltungskosten, vollständig abziehen
  • Sie erhalten maximal die vertraglich vereinbarte Rendite, nicht jedoch die, die der Versicherer tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat
  • Das Versicherungsunternehmen darf für die Kündigung eine Bearbeitungsgebühr, die sogenannte Stornopauschale, abziehen 

Ein Ehepaar wird von einer Maklerin beraten

Fazit:

In der Regel ist die Kündigung der Lebensversicherung, besonders nach einer kürzeren Vertragslaufzeit, ein echtes Verlustgeschäft. Rentabler ist hier der Widerruf, der bei bestimmten Policen auch noch Jahrzehnte später möglich ist. 

7Unrentable Lebensversicherung loswerden: Der Widerruf

Ist die Widerrufsbelehrung im Versicherungsvertrag unwirksam, etwa weil sie fehlt oder rechtliche Fehler enthält, beginnt die Widerrufsfrist niemals zu laufen. Versicherte haben dann ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Diesem versuchte der Gesetzgeber mit § 5a Abs.3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz in der alten Fassung) entgegenzuwirken und beschränkte das „unbegrenzte“ Widerrufsrecht auf maximal ein Jahr.

Der Clou:

Diese Klausel wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2014 für unwirksam erklärt, weil Verbraucherinnen und Verbraucher durch sie übermäßig benachteiligt werden. 

Zwischen 1994 und 2007 wurden Schätzungen zufolge über 100 Millionen Verträge mit undeutlichen und damit unwirksamen Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Da § 5a VVG a.F. nicht mehr gilt, bestehen gute Chancen, dass auch Ihr Vertrag aus dieser Zeit noch widerrufbar ist. 

Beim Widerruf darf der Versicherer deutlich weniger Kosten in Abzug bringen. Außerdem muss er Ihnen die tatsächlich erzielte Rendite vollständig auszahlen. Versicherte erhalten so regelmäßig bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurück.

helpcheck bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie innerhalb weniger Schritte selbst, wie hoch der erzielbare Mehrwert beim Widerruf der Lebensversicherung ausfallen könnte. Dabei besteht für Sie kein Kostenrisiko – eine Honorar fällt nur an, wenn wir tatsächlich eine höhere Erstattung für Sie erreichen können!

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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