Vereinte Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kündigungsrecht ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Police jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode auflösen
  • Kündigen Sie, muss der Versicherer den Rückkaufswert berechnen und auszahlen. Dabei handelt es sich um die Summe aus Ihren Beiträgen und Zinsen, abzüglich aller Kosten
  • Der Widerruf ist wegen rechtlicher Fehler bei geschätzt über 100 Millionen Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 noch heute möglich. Hier ist die Auszahlung deutlich höher als bei einer Kündigung & Sie erhalten bis zu 150 Prozent Ihrer Prämien zurück

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Lebens- vs. Rentenversicherung: Welche Unterschiede gibt es?

Private Rentenversicherungen gehören, wie etwa auch Berufsunfähigkeits- und Unfallpolicen, zu den Lebensversicherungen (Versicherungen auf biometrische Risiken und zur Altersvorsorge). Das versicherte Risiko ist die Versorgung im Alter. Der Aufbau der privaten Rentenversicherung unterscheidet sich daher nicht bedeutend von der klassischen Kapitallebensversicherung, allerdings erhalten Sie die Versicherungsleistung als lebenslange Rente und nicht in einer Summe.

Hinweis: Immer mehr private Rentenversicherungen bieten neben der Verrentung auch eine Einmalauszahlung des angesparten Kapitals an. 

Zunächst zahlen Sie entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherer Beiträge in die Police ein. Am Ende der Beitragszahlungsdauer, etwa mit Erreichen des 62. Lebensjahres, steht ein gewisses Kapital zur Verfügung. Dieses rechnet der Versicherer anhand der aktuell gültigen Sterbetafel in eine monatliche und lebenslange Leibrente um, die Sie dann ausgezahlt bekommen. 

Die Sterbetafel gibt an, wie lange Menschen verschiedenen Geschlechts durchschnittlich leben. Das individuelle Langlebigkeitsrisiko wird dadurch abgesichert, dass Sie die vereinbarte Rente grundsätzlich lebenslang und ohne zeitliche Beschränkung erhalten. Auch wenn das angesparte Kapital aufgebraucht ist, zahlt die Versicherungsgesellschaft die entsprechenden Leistungen weiterhin aus – oft sogar noch an die Angehörigen, wenn die bezugsberechtigte Person verstirbt. 

2Warum immer mehr Kunden ihre Vereinte Rentenversicherung kündigen

Knapp 70 Prozent aller Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt – zu diesen zählen auch private Rentenversicherungen. Oft gibt es hierfür persönliche Gründe, wie eine Änderung der Lebenssituation oder eine bevorstehende, große Investition, doch in der Statistik fallen auch drei andere Beweggründe für die Kündigung auf: 

  • In den letzten 20 Jahren haben die Versicherer die Kosten für die Policen immer weiter erhöht. Bereits heute liegen diese bei der Vereinte Rentenversicherung bei etwa drei Prozent der Vertragssumme, während die Rendite nur selten ein Prozent übersteigt. Zusammen mit der hohen Inflation machen Sie als Kunde immer einen nicht geringen Verlust, welche durch die Abzüge bei einer Kündigung noch einmal deutlich größer wird 
  • Wenn Sie eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung abschließen, dann haben Sie meist nur einen sehr geringen Anpassungsspielraum. Während der Vertragslaufzeit sind Sie an das gebunden, was im Vertrag vereinbart wurde und können die Police nicht an eine veränderte Lebenssituation anpassen. Auch bei den Auszahlungen sind Sie meist an die Richtlinien gebunden, die der Versicherer vereinbart hat. Da es diesen Nachteil bei anderen Anlagemöglichkeiten nicht gibt, wechseln viele Menschen zu anderen Vorsorgemethoden 
  • Auch die sinkenden Zinsen bewegen viele Menschen dazu, ihre Police lieber wieder abzugeben. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank noch bei vier Prozent, 2022 sind es nur noch 0,25 Prozent. Es lohnt sich also immer weniger, sein Geld noch in eine solche Police zu stecken. Zusammen mit den Kosten der Police und der hohen Inflation wird das Geld sprichwörtlich ,,aufgefressen“. Da es mittlerweile andere, lukrativere Anlagemöglichkeiten gibt, wandern immer mehr Kunden ab

Diese Gründe treten vor allem dann auf, wenn Sie eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben. Mit einer modernen Rentenversicherung können Sie auch heute noch effizient für Ihre Zukunft vorsorgen, beispielsweise durch ein Investment in Aktien und ETFs. Mit diesen sind Sie auch in vielen Jahren noch gut aufgestellt, informieren Sie sich zu den Konditionen am besten direkt bei Ihrem Versicherer! 

3Vereinte Rentenversicherung kündigen: Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Wie andere Verträge auch, können Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Während Sie für die ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund benötigen, dafür aber eine Frist einhalten müssen, ist es bei der außerordentlichen Kündigung genau andersherum. Hier brauchen Sie zwar einen Grund, müssen aber keinerlei Fristen beachten.

Für beide Formen der Kündigung gilt: Der Absender muss im Zweifel beweisen, dass der Versicherer sie erhalten hat. 

Die ordentliche Kündigung der Vereinte Rentenversicherung

Für die ordentliche Kündigung kann der Versicherer eine Frist zwischen einem und drei Monaten festlegen (§ 11 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz; VVG). Diese Kündigungsfrist sagt aus, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung beim Versicherer angekommen sein muss, und bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Police und endet genau ein Jahr später (§ 12 VVG).

Bei der Vereinte Rentenversicherung beträgt die Kündigungsfrist, wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften, drei Monate.

Achtung:

Die Versicherungsperiode entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn Sie Ihre Police zum 01.01. eines Jahres abschließen. Schließen Sie sie aber etwa zum 01.10. ab, endet die Versicherungsperiode am 30.09. des Folgejahres. Achten Sie daher auf die Ausführungen und Bestimmungen im Versicherungsschein, denn hier muss die Versicherungsperiode genannt werden.

Dauert die Versicherungsperiode – wie im obigen Beispiel – vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres, muss Ihre Kündigung bei einer dreimonatigen Frist spätestens am 30.06. beim Versicherer ankommen.

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist weder der Tag der tatsächlichen Bearbeitung Ihrer Kündigung noch ihr Versand. Es kommt einzig auf den Eingang beim Versicherer an. Kündigen Sie zu spät, verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 

Die außerordentliche Kündigung der Vereinte Rentenversicherung

Wie der Name bereits sagt, müssen Sie bei der fristlosen Kündigung Ihrer Vereinte Rentenversicherung keine Kündigungsfrist einhalten. Dafür benötigen Sie einen Kündigungsgrund, der in § 40 Absatz 1 VVG normiert ist. Das Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Versicherer zwar die Beiträge erhöht, Sie aber keine umfangreicheren Leistungen erhalten. Besonders relevant ist es bei Lebensversicherungen mit angeschlossenem BU- oder Todesfall-Schutz.

Der Versicherer muss Sie einen Monat vor der Anpassung auf die Anpassung der Vereinte Rentenversicherung selbst und das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Absatz 2 VVG). Im Übrigen gibt es bei der außerordentlichen Kündigung keine Besonderheiten, insbesondere erhalten Sie auch hier den vertraglichen Rückkaufswert zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezahlt.

4Form und Inhalt: So gehen Sie bei der Kündigung der Vereinte Rentenversicherung richtig vor!

Wenn Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung kündigen möchten, müssen Sie sich dazu an die vom Versicherer vorgegebene Form halten. Sie ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police normiert:

  • Schriftform: Erlaubt Kündigungen nur schriftlich, also per Fax oder auf dem Postweg
  • Textform: Umfasst auch Kündigungen per E-Mail oder über ein bestehendes Online-Portal der Versicherungsgesellschaft

Bei der Vereinte Rentenversicherung muss immer schriftlich zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Elektronische Kündigungen sind ausgeschlossen. 

Halten Sie die Form, die der Versicherer für die Kündigung vorgibt, unbedingt ein. Kündigen Sie etwa bei vorgeschriebener Schriftform per E-Mail, kann Ihre Kündigung zwar pünktlich beim Versicherer ankommen, sie ist aber dennoch unwirksam. Auf diesen Umstand wird Sie der Versicherer maximal auf Nachfrage hinweisen, da er schließlich unmittelbar von einer längeren Vertragslaufzeit profitiert. 

Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es in der Regel keine bestimmten Vorgaben – auch bei der Vereinte Rentenversicherung ist das nicht der Fall. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Schreiben alle benötigten Informationen enthält und nicht missverstanden werden kann. Gehen Sie daher auf folgende Punkte ein: 

  1. Nennen Sie Ihre persönlichen Daten. Dazu gehören Name, Anschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
  2. Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer, um dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung zu ermöglichen.
  3. Verwenden Sie in jedem Fall den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass Ihre Kündigung falsch ausgelegt wird.
  4. Geben Sie einen konkreten Termin für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung an oder kündigen Sie alternativ schlicht zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen (Kündigungsbestätigung).
  6. Bitten Sie um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes der Vereinte Rentenversicherung. Geben Sie gegebenenfalls Ihre Bankverbindung an.
  7. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch (nur bei schriftlichen Kündigungen, nicht bei E-Mails). 

Außerdem sollten Sie für einen Zugangsnachweis sorgen, da Sie als Absender im Zweifel beweisen müssen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Bei Kündigungen auf dem Postweg empfehlen wir hier das Einschreiben, bei einer Kündigung per Fax reicht es, wenn Sie den Faxbericht aufheben. Den Nachweis können Sie entsorgen, sobald der Versicherer Ihnen die Kündigung bestätigt hat. 

5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was gilt es zu beachten?

Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor die Leistung der Vereinte Rentenversicherung zur Auszahlung kommt, geht die Police grundsätzlich auf den Erben über. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, er führt den Vertrag also mit allen Rechten und Pflichten fort. Daraus resultiert, dass Sie eine geerbte Vereinte Rentenversicherung auch kündigen oder widerrufen können.

Achtung:

Gegebenenfalls enthält die Police ein abweichendes Bezugsrecht, etwa zugunsten des Ehepartners. Dieses bleibt auch bei einem Erbfall bestehen und muss aktiv angepasst werden (§ 159 Absatz 2 oder 3 VVG).

Möchten Sie Ihre geerbte Vereinte Rentenversicherung kündigen, sollten Sie – neben den bereits genannten – noch folgende Punkte beachten: 

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und denken Sie an einen Nachweis, etwa den Erbschein, ohne den der Versicherer nicht handeln darf
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt und widerruflich vereinbart wurde
  • Passen Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung an

So sorgen Sie dafür, dass es bei der Kündigung Ihrer Vereinte Rentenversicherung keine zeitaufwendigen Rückfragen oder sonstigen Probleme gibt. 

6Vereinte Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Der Versicherer ist hierzu nach § 169 Absatz 1 VVG verpflichtet und hat entsprechend wenig Gestaltungsspielräume. Nach § 169 Absatz 3 VVG erfolgt die Berechnung des Rückkaufswertes nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik, zu finden in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers. 

Dabei nutzen alle Versicherungsgesellschaften – je nach Police – weitgehend einheitliche Formeln. Vereinfacht können auch Sie von der folgenden Berechnungsformel für den Rückkaufswert ausgehen, wenn Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung kündigen möchten. 

Formel:

Summe der gezahlten Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten – Risikoanteile im Beitrag + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag 

Dabei gelten die folgenden Grundregeln und Einschränkungen:  

  • Der Rückkaufswert muss mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ohne enthaltene Risikoanteile, liegen
  • Risikoanteile, also Teile der Prämie, die auf einen Risikoschutz – zum Bespiel eine BU-Versicherung – entfallen, bleiben bei der Berechnung des Rückkaufswertes stets außen vor. Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen werden zum Beispiel mit einem zusätzlichen Todesfallschutz abgeschlossen
  • Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach den Grundsätzen des § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, wenn sie vertraglich vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist. Denn bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche Kündigungsgebühr. Sie darf aber in keinem Fall dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze für den Rückkaufswert unterschritten wird

Der abschließende Auszahlungsbetrag fließt der bezugsberechtigten Person der Rentenversicherung zu. Dies ist regelmäßig die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer. Im Schnitt dauert es rund zwei Wochen, bis das Geld bei Ihnen eingeht, weil der Versicherer den finalen Auszahlungsbetrag erst am Ende der Versicherungsperiode, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird, berechnen kann. 

7Vereinte Rentenversicherung: Kündigen oder doch widerrufen?

Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung kündigen oder den Vertrag weiterlaufen lassen. Möchten Sie die Police auflösen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“ – durch ihn erhalten Sie in der Regel eine deutlich höhere Auszahlung.

Lassen Sie die Widerrufsoption daher stets von erfahrenen Anwälten bei helpcheck prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie das Maximum aus Ihrer Police herausholen! 

Die Kündigung: Meist mit Verlusten verbunden!

Kündigen Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung, machen Sie damit in der Regel einen spürbaren Verlust. Grund sind vor allem die hohen Kosten, die die Versicherungsgesellschaft vom Vertragsvermögen respektive bereits bei Einzahlung von den Beiträgen abzieht. 

Die insgesamt anfallenden Gebühren werden bereits bei Abschluss der Rentenversicherung auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens im Versicherungsvertrag kalkuliert. In der Regel rechnet der Versicherer hier mit festen Prozentsätzen. Kündigen Sie Ihre Police nun frühzeitig, fallen die kalkulierten Kosten in voller Höhe an, das Vertragsvermögen ist aber deutlich niedriger als am geplanten Ende der Vertragslaufzeit. Die Folge sind hohe Verluste. 

Übersteigen die entsprechenden Gebühren die erhaltenen Zinsen und Überschüsse, entsteht ein Verlust. Je früher Sie Ihre Vereinte Rentenversicherung nach dem Abschluss kündigen, desto höher fällt dieser tendenziell aus.

Unsere erfahrenen helpcheck-Partneranwälte fordern beim Versicherer eine umfassende Berechnung des Rückkaufswertes an. Im Anschluss vergleichen wir ihn mit der erzielbaren Auszahlung durch den Widerruf, sodass Sie am Ende eine für Sie günstige Entscheidung treffen können und möglichst wenig bis keine Verluste einfahren! 

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Eine Person wirft Münzen in ein Sparschwein

Widerruf der Vereinte Rentenversicherung: Ihr Joker in der Hinterhand

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie beim Abschluss einer Vereinte Rentenversicherung nach § 8 Absatz 1 VVG die Möglichkeit, diese innerhalb von 30 Tagen nach Unterschrift und Zugang aller Unterlagen zu widerrufen. Der Versicherer muss Sie außerdem über das Widerrufsrecht belehren und diese Belehrung muss dem sogenannten Deutlichkeitsgebot standhalten (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG). Ein Verstoß gegen dieses Gebot liegt unter anderem in diesen Fällen vor:

  • Die Widerrufsbelehrung fehlt
  • Die Widerrufsbelehrung ist nicht deutlich (fett) hervorgehoben und in der „Textmasse“ kaum zu erkennen
  • In der Belehrung sind rechtliche Fehler oder schwammige Formulierungen enthalten 

Verstößt der Versicherer gegen das Deutlichkeitsgebot oder sendet er Ihnen bestimmte Informationen nicht zu, beginnt auch die Widerrufsfrist der Vereinte Rentenversicherung nicht zu laufen.

Der Clou: Zwischen 1994 und 2007 wurden Schätzungen zufolge rund 100 Millionen Lebensversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese Policen können auch Jahrzehnte nach ihrem Abschluss noch widerrufen werden, da eine Widerrufsfrist, die nicht beginnt, auch nicht enden kann. 

Bei einem Widerruf der Vereinte Rentenversicherung werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Versicherung nie abgeschlossen. Der Vertrag mit dem Versicherer ist von Anfang an unwirksam, sodass Sie alle eingezahlten Prämien wieder zurückerhalten. Zusätzlich ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, Ihnen die tatsächlich mit Ihren Beiträgen erzielte Rendite wieder auszuzahlen.

Der Widerruf hat vor allem im Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung zahlreiche Vorteile. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Punkte: 

  • Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle eingezahlten Beiträge wieder auszuzahlen. Kosten darf er weder für die Vergangenheit noch die Zukunft einbehalten, sodass Ihnen auch eine Auszahlung sämtlicher Gebühren zusteht 
  • Ihnen steht nicht nur der Garantiezins, sondern die Rendite, die der Versicherer tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Diese liegt in der Regel über dem vereinbarten Garantiezins 
  • Der Widerruf wird sofort wirksam; Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten

Kunden, die ihre Vereinte Rentenversicherung nicht kündigen und stattdessen widerrufen, erhalten schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.

Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute online oder auf dem Postweg ein. Wir prüfen die Vereinte Rentenversicherung kostenfrei für Sie!

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Häufige Fragen zu Vereinte Rentenversicherung kündigen

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Welche Alternativen zum Widerruf gibt es?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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