NÜRNBERGER Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Magnus Kaminski

Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Alternativen der Kündigung sind die Beitragsfreistellung und der Verkauf der Police. Sie kommen meist dann infrage, wenn der Widerruf nicht möglich ist oder sich nicht lohnen würde
  • Es ist immer Ihnen selbst überlassen, ob und wann Sie Ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung kündigen möchten. Informieren Sie sich jedoch im Vorfeld über die Konditionen, denn oft entsteht durch hohe Abzüge ein Verlust 
  • Der Versicherer darf Ihre Kündigungsmöglichkeit nicht einschränken oder untersagen. Sobald Sie Ihre Kündigung abgegeben haben, endet der Vertrag in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode 

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was ist eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist eine Art der Lebensversicherung. Sie dient dazu, Sie gegen verschiedene biometrische Risiken wie Tod, Langlebigkeit und Invalidität abzusichern. Sie zahlt Ihnen eine lebenslange Rente aus, sobald Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht haben. Die Höhe der Auszahlungen bestimmen Sie dabei selbst, denn sie richten sich nach der angesparten Summe (=Vertragsvermögen).

Im sogenannten Rentenfaktor fasst der Versicherer zusammen, wie hoch Ihre monatliche Rente später ausfallen wird. Ein Faktor von 30 beispielsweise gibt an, dass Sie später pro angesparten 10.000 Euro 30 Euro monatliche Rente bekommen werden. Bei einer angesparten Summe von 700.000 Euro wären das bereits 2.100 Euro monatlich.

Für die private Rentenversicherung gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Formen der Lebensversicherung. Das hat den Grund, da sie sich nur in der Auszahlungsart von der Kapitallebensversicherung unterscheidet. Bis auf diesen Punkt sind die Policen fast identisch aufgebaut. 

2Der Rückkaufwert bei Kündigung der NÜRNBERGER Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung gekündigt haben, dann muss der Versicherer Ihnen nach § 169 Abs. 1 VVG den Rückkaufwert der Police auszahlen. Dieser ist der mathematisch berechnete Wert der Versicherung aus Sicht des Versicherers. Die Formel zur Berechnung ist in § 169 Abs. 3 genau geregelt und lässt sich so vereinfacht darstellen: 

Formel:

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Die Risikoanteile werden abgezogen, da Sie den entsprechenden Schutz bereits erhalten haben. Dazu gehört beispielsweise eine Absicherung vor Berufsunfähigkeit. Eine Stornopauschale fällt nicht bei jedem Versicherer an, diese muss immer vertraglich vereinbart und angemessen sein. Sie gehört zu den zusätzlichen Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Abs.5 VVG). 

Der Rückkaufwert der NÜRNBERGER Rentenversicherung wird immer nach dem Stichtagsprinzip berechnet werden. Dementsprechend kann er erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ausbezahlt werden. Bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht, vergehen in der Regel ca. zwei Wochen. Hier sollten Sie für genauere Informationen einmal bei Ihrem Versicherer nachfragen. 

Wichtig:

Die minimale Höhe des Rückkaufwertes ist gesetzlich auf 50 Prozent der eingezahlten Beträge gedeckelt. Das ist die sogenannte Untergrenze. 

3Ordentliche und außerordentliche Kündigung der NÜRNBERGER Rentenversicherung 

Nachdem Sie sich für die Kündigung Ihrer NÜRNBERGER Rentenversicherung entschieden haben, bleiben Ihnen immer zwei Möglichkeiten, dies zu tun. Zum einen die ordentliche Kündigung und zum anderen die außerordentliche Kündigung der Police. Welche für Sie die bessere Wahl ist, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Ausschlaggebend ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG.

NÜRNBERGER Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Für die ordentliche Kündigung der NÜRNBERGER Rentenversicherung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche nach § 11 Abs. 3 VVG zwischen einem und drei Monaten liegen muss. Sie ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, geregelt. 

Hinweis:

Bei der NÜRNBERGER Rentenversicherung liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten vor Ende der Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Die meisten Versicherer legen in ihren AVB fest, dass die erste Versicherungsperiode bereits mit Ende des Jahres endet. Somit sind die darauffolgenden Versicherungsperioden identisch mit dem Kalenderjahr, was die Verwaltung für beide Seiten erleichtert.

Hierzu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung am 05.08. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode beginnt somit am 05.08. und endet am 04.08. des Folgejahres – wenn die oben beschriebene Sonderregelung nicht vorhanden ist. Ihre Kündigung muss also bis spätestens 04.05. beim Versicherer eingehen, damit sie zum Ende der Versicherungsperiode gültig ist. Sollte die Kündigung zu spät eingehen, gilt sie erst zum Ende der Versicherungsperiode und Sie müssen somit ein Jahr länger zahlen. 

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus der Police aussteigen möchten. Wichtige Gründe, welche eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es eher bei einer Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung. 

NÜRNBERGER Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung ist nur in einigen, wenigen Fällen möglich. Für sie muss immer ein wichtiger Grund nach § 40 Abs.1 und 2 VVG vorliegen. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • die Leistungen reduziert, ohne auch die Beiträge nach unten anzupassen 
  • seine Beiträge erhöht, ohne auch das Leistungsspektrum zu erweitern 

Bei einer solchen Anpassung der Leistungen oder des Beitrags muss die NÜRNBERGER Sie mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten über diese informieren. Demnach haben Sie immer einen Monat Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Vorgaben für die außerordentliche Kündigung sind meist dieselben wie für die ordentliche, werfen Sie hierfür aber zur Sicherheit noch einmal einen Blick in die AVB. 

Tipp:

In Ihrem Schreiben sollten Sie immer unbedingt die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung der NÜRNBERGER Rentenversicherung“ verwenden. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer Ihren Brief falsch interpretiert und eine ordentliche Kündigung einleitet. 

Eine fristlose Kündigung Ihrer Rentenversicherung ist immer sofort wirksam. Geltungstag ist dann, wenn die entsprechenden Änderungen in Kraft getreten wären. In der Regel dauert es knappe zwei Wochen, bis die Auszahlungssumme auf Ihrem Bankkonto eingeht.

4So gehen Sie bei der Kündigung Ihrer NÜRNBERGER Rentenversicherung vor 

Vor Ihrer Kündigung, egal ob ordentlich oder außerordentlich, sollten Sie sich über die Konditionen Ihres Versicherers genau informieren. In Altverträgen beispielsweise kann es vorkommen, dass eine Kündigung nur in Schriftform – also per Post oder Fax – akzeptiert wird. Die Textform dagegen würde auch eine digitale Kündigung per Mail ermöglichen. 

Dazu:

Wir empfehlen Ihnen, immer einen Brief an den Vertragspartner zu senden. So kann es nicht passieren, dass Ihre Kündigung ungültig ist. 

Als Absender sind Sie immer in der Pflicht, im Zweifelsfall die Zustellung der Kündigung nachzuweisen. Versenden Sie die Kündigung also immer nur per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Faxbericht – so sind Sie auf der sicheren Seite. Bei einer Kündigung via Mail geht der Gesetzgeber immer automatisch von der Zustellung aus. Hier muss der Versicherer das Gegenteil beweisen, wenn vor Gericht etwas anderes behauptet wird. 

Die Gültigkeit Ihrer Kündigung wird immer daran gemessen, an welchem Tag sie zugestellt wurde. Wann mit der Bearbeitung begonnen wurde oder wann Sie eine Rückmeldung erhalten haben, spielt keine Rolle. 

Für den Inhalt der Kündigung gibt es keine genauen rechtlichen Vorgaben. Im Anschluss zeigen wir Ihnen dennoch einige Punkte, die Sie in Ihrer Kündigung erwähnen oder zumindest anschneiden sollten: 

  1. Persönliche Informationen wie Name, Anschrift und Telefonnummer. Bei einer Kündigung per Brief auch die Mailadresse. So kann Sie der Bearbeiter bei eventuellen Rückfragen schnell und unkompliziert erreichen und es gibt keine Verzögerungen
  2. Kundennummer sowie Vertragsinformationen. Hier sollten Sie immer beides angeben, besonders wenn Sie mehrere Policen bei der NÜRNBERGER abgeschlossen haben. So kann die entsprechende Police im System des Versicherers schnell gefunden werden 
  3. Kündigung der Rentenversicherung. Verwenden Sie am besten genau diese Formulierung, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Einen Grund müssen Sie nicht nennen, dies ist aber Ihnen überlassen
  4. Bitten Sie die NÜRNBERGER immer um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes
  5. Die Kündigung muss händisch unterschrieben werden. Eine kopierte Unterschrift reicht hier nicht aus

Wenn Sie alle diese Punkte integrieren, kann bei der Kündigung Ihrer NÜRNBERGER Rentenversicherung nichts mehr schiefgehen. Ihre Kündigung kann bei Eingang direkt bearbeitet werden und bei Rückfragen sind Sie schnell erreichbar. 

5Sollte ich die NÜRNBERGER Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen?

Sollte es passieren, dass der Versicherungsnehmer stirbt, geht die NÜRNBERGER Rentenversicherung automatisch auf den oder die Erben über. Diese werden durch die gesetzliche Erbfolge oder im Testament bestimmt. Durch die Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe die Police immer mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn bei dem Verstorbenen ein Bezugsrecht lag, geht dieses auf den Erben über. 

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Versicherte ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart hat. Dieses bleibt immer bei der bezugsberechtigten Person, auch wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – geändert hat. 

Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nur dann geändert werden, wenn ein schriftliches Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten vorliegt. Zusammen mit dem entsprechenden Änderungsantrag muss diese bei Versicherer vorgelegt werden. Ohne die Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern. 

Selbstverständlich haben Sie auch bei einer geerbten Rentenversicherung die Möglichkeit, diese zu kündigen. Hierzu benötigt die NÜRNBERGER allerdings einen Nachweis über Ihre Erbschaft, also beispielsweise den Erbschein. Ohne diesen kann die Kündigung nicht bearbeitet werden. 

6Aus diesen Gründen entscheiden sich immer mehr Menschen für die Kündigung der NÜRNBERGER Rentenversicherung 

In den letzten Jahren gab es bei der NÜRNBERGER Rentenversicherung eine regelrechte Kündigungswelle. Immer mehr Menschen entscheiden sich, ihre Police wieder abzugeben. Dies hat oft persönliche Gründe wie Geldnot oder größere Anschaffungen, jedoch fallen statistisch gesehen auch andere Kündigungsgründe auf: 

  • Die immer weiter sinkenden Zinsen bewegen immer mehr Versicherte dazu, auf andere Möglichkeiten der Vorsorge umzusteigen. Während der Leitzins der EZB (Europäischen Zentralbank) im Jahr 2000 noch bei vier Prozent lag, ist dieser bis 2022 auf 0,25 Prozent gesunken. Zusammen mit den hohen Kosten für die Police lohnt sich die private Rentenversicherung schlicht und ergreifend meist nicht mehr 
  • Für viele Menschen kommt noch erschwerend dazu, dass klassische, zinsgebundene Rentenversicherung kaum flexibel und anpassbar sind. Bei einer Änderung der Lebenssituation – etwa, wenn Sie ein Kind bekommen – haben Sie kaum Spielraum für Anpassungen der späteren Rente. Auch bei der Art der Auszahlungen sind Sie daran gebunden, was der Versicherer Ihnen vorschreibt
  • Viele Menschen haben auch aufgrund der unerwartet hohen Kosten ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung gekündigt. Diese werden vom Versicherer bei Vertragsabschluss berechnet und richten sich immer nach der gesamten Laufzeit, so sind Sie immer recht hoch. Sie liegen bei etwa drei Prozent, während die zu erwartende Rendite sich etwa bei einem Prozent einpendelt – im Großen und Ganzen also ein Minusgeschäft für den Kunden 

Selbstverständlich gelten diese Nachteile nicht für alle privaten Rentenversicherungen. Moderne Policen bieten bessere Konditionen, wie beispielsweise ein Investment in Aktien und ETFs. Mit diesen sind Sie deutlich besser aufgestellt als mit der klassischen, altmodischen Rentenversicherung.

Hinweis:

Auch hier sollten Sie sich jedoch genau über Kosten und Gebühren bei Ihrem Versicherer informieren, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt. 

7NÜRNBERGER Rentenversicherung: Kündigung oder Widerruf? 

Es ist immer der einfachste Weg, sich beim Ausstieg aus der Police für eine Kündigung zu entscheiden. Oft reicht ein einfacher Zweizeiler oder eine Mail aus, um die NÜRNBERGER Rentenversicherung zu kündigen. Durch die Berechnung des Rückkaufwertes entstehen hier jedoch auch nach vielen Jahren und Jahrzehnten noch Verluste für den Versicherten. Sie erhalten also in den meisten Fällen weniger Geld, als Sie eingezahlt haben. 

Durch Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele NÜRNBERGER Rentenversicherungen auch heute noch widerrufen – eine Option, die Ihnen viel Geld spart. helpcheck zeigt Ihnen, welcher der beste Weg ist! 

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Die Kündigung – Unkompliziert, aber teuer 

Die Kündigung ist der einfachste Weg, aus der Police auszusteigen. Für Sie brauchen Sie nur eine schnelle Mail oder einen kurzen Brief. Was viele nicht wissen: Bei der Kündigung entstehen meist hohe Verluste, die Ihnen einen großen Teil Ihres angesparten Geldes wegnehmen.

Ihr Versicherer berechnet die Kosten für die Rentenversicherung immer über die volle Laufzeit, also bis zum Renteneintritt. Wenn Sie sich nun vorzeitig für die Kündigung entscheiden, werden diese Gebühren nicht an die verkürzte Laufzeit angepasst – Sie haben also immer die vollen Kosten zu tragen! 

Ein Mann prüft seinen Vertrag. Ein Sparschwein steht im Vordergrund.

Bei den meisten anderen Lebensversicherungen sieht es ähnlich aus. Überprüfen Sie also immer Ihre Optionen, denn sonst verschenken Sie bares Geld! 

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Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand

Jeder Versicherer ist verpflichtet, die Kunden bei Abschluss der Versicherung über seine Rechten und Pflichten zu informieren. Im VVG ist dabei genau geregelt, welche Unterlagen dem Versicherten ausgehändigt werden müssen:

  • Pflichtinformationen nach der VVG-Grundverordnung 
  • Basisdaten, etwa zu Laufzeit, Beiträgen und Kostenquote 
  • Versicherungsschein (=der Vertrag selbst) 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

Alle wichtigen Informationen müssen in der Widerrufsbelehrung hervorgehoben werden, damit diese dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht. Außerdem darf sie keinerlei rechtliche Fehler enthalten.

Im Zeitraum von 1994 bis 2007 haben viele Versicherer jedoch Policen verkauft, in deren Widerrufsbelehrung Fehler vorhanden waren. Diese Belehrung ist jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die so nie eingetreten ist. 

Es gilt:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 beschlossen, dass in diesen Fällen ein Widerrufsrecht besteht (Az. IV ZR 76/11).

Durch diesen Fehler können Sie Ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung oft auch noch nach Jahren und Jahrzehnten widerrufen. Infolgedessen muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, Sie bekommen also Beiträge, Verwaltungs- und Stornogebühren komplett zurückgezahlt. Sollten Sie Ihre Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch die Differenz der beiden Auszahlungsbeträge zu. 

Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen und nehmen Sie den ,,ewigen Widerruf“ in Anspruch. Die Anwälte von helpcheck wissen, auf welche Vorgaben und Richtlinien Sie bei einem Widerruf achten müssen. 

Im ersten Schritt reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen online ein. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Im Anschluss prüfen wir vorerst, ob ein Widerruf der Police möglich ist – und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Im anschließenden Gespräch mit einem unserer Anwälte haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Die Durchsetzung Ihrer Forderung übernehmen dann wir, Sie können sich entspannt zurücklehnen. 

Bei helpcheck erhalten Sie eine Erfolgsgarantie. Unser Honorar wird nur dann fällig, wenn wir Ihre Forderung auch wirklich durchsetzen können. Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir die vollen Kosten – Sie haben keinerlei Risiko! Zögern Sie also nicht und lassen Sie Ihre NÜRNBERGER Rentenversicherung noch heute prüfen!

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Häufige Fragen zu NÜRNBERGER Rentenversicherung kündigen

Wann kann ich die Police außerordentlich kündigen?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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