HanseMerkur Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre HanseMerkur Rentenversicherung kündigen. Dabei sollten sie lediglich Form und Frist, zwei Vorgaben des Versicherers für die Kündigung, beachten – denn sonst riskieren Sie ihre Unwirksamkeit 
  • Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Bei dessen Berechnung erfasst der Versicherer aber auch alle anfallenden Kosten, sodass Sie den Vertrag oft mit einem Verlust beenden 
  • Der „ewige Widerruf“ ist eine der besten Alternativen zur meist teuren Kündigung. Er ist möglich, weil viele Versicherer in ihren Verträgen unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt haben – vor allem in den Jahren 1994 bis 2007

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1Was unterscheidet eine Kapitallebens- von einer privaten Rentenversicherung? 

Rechtlich gehören gleich mehrere Policen zu den Lebensversicherungen. Dies sind all jene Versicherungen, die biometrische Risiken wie Tod und Invalidität absichern, aber auch solche, die der Altersvorsorge dienen. Damit ist auch eine private Rentenversicherung eine Lebensversicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung besteht lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens.

Denn bei der Kapitalversicherung erhalten Sie mit Erreichen eines vertraglich definierten Alters eine fest vereinbarte Leistung (Ablaufleistung). Diese zahlt der Versicherer in einer Summe aus, anschließend endet das Vertragsverhältnis. Bei der Rentenversicherung gibt es zwar ebenfalls eine Ablaufleistung, diese wird aber nicht in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt. Das voraussichtliche Lebensalter berechnet der Versicherer anhand der sogenannten Sterbetafel. 

Eine Rentenversicherung sichert damit das Langlebigkeitsrisiko – die Gefahr, dass einmal angespartes Vermögen nicht bis zum Tod ausreicht – ab. Sie hat damit durchaus eine Daseinsberechtigung, Sie sollten aber auf die nötige Flexibilität achten. Eine gute Rentenversicherung überzeugt neben Rendite unter anderem auch mit der Möglichkeit, Kapital bereits früher zu entnehmen oder ganz auf die Rente zu verzichten (Kapitalwahlrecht).

Tipp:

Vergleichen Sie mehrere private Rentenversicherungen und wählen Sie am Ende das Produkt aus, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Achten Sie dabei neben der Rendite auch auf die Kosten. 

2Warum immer mehr Kunden ihre HanseMerkur Rentenversicherung kündigen

Die HanseMerkur verzeichnet seit einigen Jahren einen starken Anstieg bei den Kündigungen der Rentenversicherung. Durch den demografischen Wandel beschäftigen sich immer mehr Menschen mit ihrer eigenen Vorsorge und merken, dass sich die klassische Rentenversicherung einfach nicht mehr lohnt. In der Statistik fallen drei Gründe auf, die bei besonders vielen Menschen zu einer vorzeitigen Kündigung führen: 

  • Die Inflation sorgt dafür, dass das Geld immer weniger wert wird – auch in der Rentenversicherung. Zusammen mit den hohen Kosten für die Police und den niedrigen Zinsen wird ihr Geld also trotz Anlage immer weniger. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen, die Rentenversicherung zu kündigen, um das Geld in sinnvollere Anlagen zu stecken 
  • Die Laufzeiten einer Rentenversicherung liegt meist bei über 20 Jahren. Das liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaften bei langen Verträgen deutlich mehr verdienen, Ihnen wird dafür eine höhere Rendite versprochen – obwohl diese meist dann auch nicht vorhanden ist. Für Sie ist jedoch schwer planbar, was in 20 oder 30 Jahren ist, denn die Lebenssituation zu diesem Zeitpunkt können Sie nicht kennen. Das führt dazu, dass viele Menschen die Versicherung kündigen, um an das gebundene Kapital zu kommen
  • Klassische, zinsgebundene Rentenversicherungen bieten kaum Spielraum für Anpassungen an eine veränderte Lebenssituation. Sie können Ihre spätere Rente beispielsweise nicht erhöhen, wenn Sie ein Kind erwarten oder ein Haus bauen – das schränkt natürlich enorm ein. Auch bei den Auszahlungen ist Ihr Mitspracherecht sehr stark eingeschränkt, was viele Versicherte auf andere Investitionen ausweichen lässt

Diese Nachteile betreffen vor allem alte, zinsgebundene Rentenversicherungen. Bei modernen Policen haben Sie einen höheren Anpassungsspielraum, außerdem können Sie in diesen auch unabhängig von der Inflation profitieren. Durch die Anlage in Aktien und ETFs sind Sie zukunftssicher und transparent aufgestellt und müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihr Geld weniger wird. 

3Form und Inhalt der Kündigung Ihrer HanseMerkur Rentenversicherung

Wie mit Blick auf die Frist, müssen Sie auch die jeweils geltende Form beachten, wenn Sie Ihre HanseMerkur Rentenversicherung kündigen. Diese kann der Versicherer verbindlich in den AVB oder im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, vorgeben. Zu unterscheiden ist dabei zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform: 

  • Schriftform: Eine Kündigung ist nur per Brief und Fax („echte Schreiben“) an die Versicherungsgesellschaft möglich. Elektronische Kündigungen scheiden aus, sie sind also unwirksam 
  • Textform: Neben Brief und Fax können Sie bei vorgeschriebener Textform auch elektronisch, vor allem also per Mail oder online, kündigen

Bei neueren Verträgen der HanseMerkur ist die Textform, bei älteren nur die Schriftform zulässig. Schauen Sie daher immer in den Versicherungsschein, um auf Nummer sicher zu gehen! 

Halten Sie die Form generell unbedingt ein. Der Versicherer wird Sie in der Regel nicht darauf hinweisen, dass Ihre Kündigung aufgrund eines Formmangels unwirksam ist. Bis Sie den Fehler selbst bemerken, ist die geltende Kündigungsfrist möglicherweise bereits abgelaufen. Ihre Rentenversicherung läuft dann bis zur fristgerechten ordentlichen Kündigung, meist also mindestens ein Jahr, weiter (§ 12 VVG). Fragen Sie im Zweifel persönlich nach. 

Relevant ist außerdem der Inhalt Ihres Kündigungsschreibens. Grundsätzlich ist dieser zwar keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung, Sie sollten aber beachten, dass der Versicherer Ihren Kündigungswunsch möglichst reibungslos bearbeiten können sollte. Um dies sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, mindestens die folgenden Punkte – mehr oder weniger umfassend – in die Kündigung aufzunehmen: 

  1. Nennen Sie alle persönlichen sowie Ihre Vertragsdaten, vor allem aber Kunden- und Versicherungsnummer, damit Ihre Kündigung direkt zugeordnet werden kann.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um Fehler bei der Auslegung Ihres Anliegens zu vermeiden. 
  3. Kündigen Sie entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt – das ist das Ende der Versicherungsperiode – oder zu einem von Ihnen gewünschten Termin.
  4. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung sowie um Berechnung und Überweisung des Rückkaufswertes. Denken Sie auch an die Bankverbindung, wenn sich die Daten beispielsweise geändert haben.
  5. Unterschreiben Sie Ihre schriftliche Kündigung händisch.

Bei schriftlichen Kündigungen sind Sie als Absenderin oder Absender in der Beweispflicht, was den Zugang beim Versicherer angeht. Versenden Sie die Kündigung daher entweder per Fax und heben Sie den Faxbericht auf, oder entscheiden Sie sich alternativ für das Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis in der Hand. Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht. 

Heben Sie die Zugangsbestätigung auf, bis Ihnen der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. Prüfen Sie letztere auf ihre Richtigkeit, um sicherzustellen, dass alle weiteren Schritte im Sinne Ihrer Vorstellungen ablaufen. 

4Ordentliche & außerordentliche Kündigung der HanseMerkur Rentenversicherung 

Nachdem Sie sich entschieden haben, Ihre HanseMerkur Rentenversicherung zu kündigen, haben Sie zwei Möglichkeiten, dies zu tun: ordentlich und außerordentlich. Welche dieser Kündigungsarten infrage kommt, richtet sich in erster Linie nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihrer persönlichen Situation. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. 

HanseMerkur Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Die außerordentliche Kündigung ist bei der privaten Rentenversicherung nur in wenigen Fällen möglich. Das liegt daran, dass es nur wenige wichtige Gründe nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG gibt, die eine außerordentliche Kündigung zulassen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • seine Beiträge erhöht, ohne auch die Leistungen anzupassen 
  • seine Leistungen reduziert und die Beiträge gleich lässt oder erhöht 

Die HanseMerkur ist in einem dieser Fälle verpflichtet, alle ihre Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über das Sonderkündigungsrecht und die Art der Leistungsänderung zu informieren. Nachfolgend haben Sie also einen Monat Zeit, Ihre Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Hierfür gelten meist die gleichen Bedingungen wie für die ordentliche Kündigung, schauen Sie allerdings vorher lieber nochmal in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Wichtig:

Erwähnen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Andernfalls wird der Versicherer das Schreiben als ordentliche Kündigung auslegen; diese wirkt dann erst zum Ende der Versicherungsperiode. 

Eine fristlose Kündigung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist immer dann, wenn die angekündigten Änderungen in Kraft getreten wären. Allerdings sollten Sie aufgrund des Verwaltungsaufwands mit etwa zwei Wochen rechnen, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt. 

HanseMerkur Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Bei der Kündigung Ihrer HanseMerkur Rentenversicherung müssen Sie immer die gesetzlichen Fristen einhalten. Die Kündigungsfrist ist in den AVB geregelt und liegt in den meisten Fällen zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Absatz 3 VVG). 

Bei der HanseMerkur Rentenversicherung beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. 

Die Versicherungsperiode ist ein Zeitraum von 12 Monaten, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Bei vielen Versicherern ist in den AVB geregelt, dass die erste Versicherungsperiode bereits mit Ende des jeweiligen Kalenderjahres endet. Die darauffolgenden Versicherungsjahre richten sich dann immer nach dem Kalenderjahr, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten vereinfacht. 

Dazu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre HanseMerkur Lebensversicherung am 03.06. abgeschlossen. Ihre Versicherungsperiode dauert also vom 03.06. bis zum 02.06. des Folgejahres. Damit Ihre ordentliche Kündigung wirksam ist, muss diese spätestens bis zum 02.03. beim Versicherer eingegangen sein. Erreicht Ihre Kündigung den Versicherer zu spät, so endet der Vertrag erst zum Ende des nächsten Jahres, Sie müssen also noch 12 Monate länger Beitrage leisten.

Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus einem Vertrag aussteigen möchten. Denn wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, sind bei der Rentenversicherung selten. Diese finden sich eher dann, wenn eine Kombination aus Renten- und Lebensversicherung vorhanden ist.

5HanseMerkur Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen?

Beim Todesfall des Versicherungsnehmers geht die HanseMerkur Rentenversicherung auf den oder die gesetzlichen Erben über. Diese werden entweder per Testament bestimmt oder die gesetzliche Erbfolge tritt ein. Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe die Police mit allen Rechten und Pflichten. Sollte das Bezugsrecht beim Verstorbenen gelegen haben, geht dieses ebenfalls auf den Rechtsnachfolger über. 

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur dann, wenn der Erblasser ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart hat. Dieses bleibt dann immer bei der bezugsberechtigten Person, auch wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – geändert hat. 

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur dann angepasst respektive auf Sie übertragen werden, wenn eine eindeutige schriftliche Zustimmung des aktuellen Bezugsberechtigten vorliegt. Dieses Schreiben muss gemeinsam mit einem Änderungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Ohne eine Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen anpassen. 

Auch interessant: Eine geerbte Rentenversicherung können Sie selbstverständlich auch kündigen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Erbscheins als Nachweis vorlegen. Andernfalls kann Ihre Kündigung nicht bearbeitet werden!

6Der Rückkaufwert bei Kündigung der HanseMerkur Rentenversicherung 

Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen bei Kündigung der HanseMerkur Rentenversicherung den Rückkaufswert auszubezahlen. Dies ist in § 169 Absatz 1 VVG geregelt. Der Rückkaufwert ist der mathematisch berechnete Wert der Police aus Sicht Ihres Vertragspartners. Die Formel zur Berechnung aus § 169 Absatz 3 VVG lässt sich wie folgt vereinfacht darstellen: 

Auszahlungssumme = Eingezahlte Beträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Risikoanteile werden von Ihrer Auszahlung abgezogen, da Sie den entsprechenden Schutz, etwas gegen Berufsunfähigkeit, bereits erhalten haben. Eine Stornopauschale muss angemessen und vertraglich geregelt sein, außerdem fällt sie nicht bei jedem Versicherer an. Sie zählt zu unter zusätzliche Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG

Der Rückkaufwert der HanseMerkur Rentenversicherung wird nach dem Stichtagsprinzip berechnet. Er kann also erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ausgezahlt werden. In den meisten Fällen vergehen ab dann etwa zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie zur Sicherheit immer noch einmal bei Ihrem Versicherer nach, damit keine Fragen offenbleiben. 

Wichtig:

Gesetzlich geregelt muss der Rückkaufwert immer mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen, dies ist die sogenannte Untergrenze. 

7HanseMerkur Rentenversicherung kündigen – oder besser widerrufen?

Generell entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob und wann Sie Ihre HanseMerkur Rentenversicherung kündigen. Allerdings ist die Kündigung dabei in den wenigsten Fällen der Weg, mit dem Sie am meisten aus Ihrem Vertrag herausholen. Vielmehr gibt es attraktive Alternativen, zum Beispiel den „ewigen Widerruf“, mit denen Sie deutlich mehr als den Rückkaufswert überwiesen bekommen. 

Meist mit Verlusten verbunden: Die Kündigung der Rentenversicherung 

Wenn Sie Ihre HanseMerkur Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert – so regelt es § 169 VVG und auch der Versicherer selbst hat hier kein relevantes Mitspracherecht. Er ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und berechnet den Rückkaufswert nach den entsprechenden versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel, dieser Komfort steht aber in einem schlechten Verhältnis zu den potenziellen Verlusten.

Hintergrund ist die Berechnungsmethode der Auszahlungssumme. Der Versicherer hat alle Vertragsgebühren bereits beim Abschluss der Rentenversicherung ermittelt. Am Ende wird der Kostenblock auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn Ihr Vertragsvermögen noch lange nicht da ist, wo es beispielsweise in 20 Jahren stehen würde. Die Folge ist ein unverhältnismäßig hoher Abzug. 

Dadurch entsteht bei der Kündigung fast immer ein Verlust – und besonders dann, wenn Sie den Vertrag bereits kurz nach dem Abschluss wieder kündigen.

Lassen Sie daher stets die Alternativen prüfen und senden Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute an helpcheck. Wir nehmen Ihre HanseMerkur Rentenversicherung genau unter die Lupe und zeigen Ihnen, wie Sie die Police am besten auflösen! 

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Nutzen Sie den „Joker“: Der Widerruf der HanseMerkur Rentenversicherung

Nach § 8 Absatz 1 und § 152 Absatz 1 VVG ist der Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer möglich. Die Widerrufsfrist beginnt über die reinen Dokumente hinaus erst zu laufen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Sie muss dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen. 

Der „Joker“: Zahlreiche Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten eine unwirksame Widerrufsbelehrung. Dies sorgt dafür, dass diese Policen noch heute rückabgewickelt werden können – denn rein rechtlich kam es nie zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist! 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das „ewige Widerrufsrecht“ bereits mit mehreren Urteilen bestätigt. Eine relevante Grundsatzentscheidung ist insbesondere die vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11). In diesem Fall hat der Versicherer eine Widerrufsbelehrung genutzt, in denen wichtige Informationen fehlten. Außerdem war sie für den Kunden nicht deutlich erkennbar und verstieß damit gegen das Deutlichkeitsgebot des § 8 VVG.

Der Widerruf hat vor allem im direkten Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung einige Vorteile für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer: 

  • Sie erhalten alle Beiträge wieder ausgezahlt. Kosten darf der Versicherer nicht einbehalten, sodass Ihnen auch diese Gebühren als Rückzahlung zustehen. Risikoanteile werden hier nicht einbezogen
  • Der Versicherer ist verpflichtet, die gesamte Auszahlung (und damit auch die einbehaltenen Kosten) anhand der Rendite, die er selbst erzielt hat, zu verzinsen. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins bleibt ohne Beachtung
  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende einer Versicherungsperiode wirksam 

Kunden, die ihre HanseMerkur Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und Ihre Police noch heute von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen! Ein Honorar fällt bei helpcheck nur an, wenn der Widerruf tatsächlich zu einer höheren Auszahlung führt. 

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Häufige Fragen zu HanseMerkur Rentenversicherung kündigen

Was sind wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen?

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Gibt es für die außerordentliche Kündigung besondere Vorgaben?

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Über den Autor

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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