Frankfurter Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Alternative zur Kündigung haben Sie folgende Möglichkeiten: Die Beitragsfreistellung, den Verkauf der Police oder den Widerruf. Sie sollten Ihre Möglichkeiten immer sorgfältig prüfen, denn sonst verschenken Sie viel Geld 
  • Der Versicherer darf Ihr Kündigungsrecht nie verbieten oder auch nur einschränken. Sobald Sie Ihre Kündigung abgegeben haben, endet der Vertrag in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode
  • Sie entscheiden immer selbst, ob und wann Sie Ihre Frankfurter Rentenversicherung kündigen. Im Vorfeld sollten Sie sich jedoch über die Konditionen bei Ihrem Versicherer erkundigen, denn durch die Berechnung des Rückkaufwerts entstehen oft hohe Abzüge

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1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung gehört zu den klassischen Lebensversicherungen und dient in erster Linie dazu, Sie gegen biometrische Risiken abzusichern. Zu diesen gehören beispielsweise Tod, Langlebigkeit oder Invalidität. Sobald Sie das vertraglich festgelegte Alter erreicht haben, zahlt Ihnen die Rentenversicherung einen monatlichen Betrag aus. Dieser richtet sich nach dem angesparten Vermögen, der sogenannten Versicherungssumme und kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen von Ihnen angepasst werden. 

Im sogenannten Rentenfaktor gibt der Versicherer an, wie viel Rente Sie später tatsächlich erhalten werden. Ein Rentenfaktor von 50 beispielsweise bedeutet, dass Sie später pro angesparten 10.000 Euro 50 Euro monatliche Rente erhalten. Bei einer Vertragssumme von 400.000 Euro wären das bereits 2.000 Euro Rente im Monat.

Die gesetzlichen Vorschriften für die Rentenversicherung sind dieselben wie für alle anderen Arten der Kaptallebensversicherung. Das liegt daran, da sich die private Rentenversicherung nur in der Auszahlung von einer normalen Rentenversicherung unterscheidet. Bis auf das sind beide Policen identisch aufgebaut. 

2Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Frankfurter Rentenversicherung 

Je nach Situation und gesetzlicher Vorgabe habe Sie entweder eine oder zwei Möglichkeiten, Ihre Frankfurter Rentenversicherung zu kündigen – die ordentliche und/oder die außerordentliche Kündigung. Welche der beiden sinnvoller ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG.

Frankfurter Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Eine ordentliche Kündigung ist der Regelfall, wenn Sie aus der Police aussteigen möchten. Für sie muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden, welche zwischen einem und drei Monaten liegt. Die Kündigungsfrist ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und immer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (=AVB) geregelt.

Dazu:

Die Frankfurter Rentenversicherung hat bei ordentlicher Kündigung eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.

Die Versicherungsperiode ist ein Zeitraum von einem Jahr, welcher mit Abschluss der Police beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Die erste Versicherungsperiode im Vertrag endet bei vielen Versicherern bereits mit dem jeweiligen Kalenderjahr. Somit stimmen die darauffolgen Versicherungsjahre mit dem Kalenderjahr überein, was die Verwaltung für beide Seiten enorm erleichtert. 

Hierzu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre Frankfurter Rentenversicherung am 09.06. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode beginnt somit an diesem Tag und endet am 08.06. des Folgejahres. Außer, es ist in den AVB anders vereinbart. Ihre Kündigung muss also bis spätestens 08.03. beim Versicherer eingehen, damit sie zum Ende der Versicherungsperiode gültig ist – kommt sie zu spät an, müssten Sie ein Jahr länger Beiträge leisten. 

Die ordentliche Kündigung können Sie jederzeit aussprechen – anders als die außerordentliche Kündigung, denn für sie braucht es wichtige Gründe. Bei einer Rentenversicherung liegen diese nur selten vor, dies kommt eher bei einer Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung vor. 

Frankfurter Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Eine außerordentliche Kündigung der Frankfurter Rentenversicherung ist nur in sehr seltenen Fällen möglich. Für sie muss immer ein wichtiger Grund nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG vorliegen. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • die Leistungen kürzt, ohne auch die Beiträge zu verringern oder 
  • die Beiträge erhöht, ohne auch das Leistungsspektrum zu erweitern 

Bei Eintritt einer dieser Fälle muss die Frankfurter Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Tarife über diese Änderung informieren und Sie auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Infolgedessen haben Sie mindestens einen Monat Zeit, Ihre Police fristlos zu kündigen. Die Vorgaben für eine außerordentliche Kündigung weichen in der Regel nicht von denen einer ordentlichen ab, fragen Sie hierzu aber am besten direkt bei Ihrem Versicherer nach oder werfen Sie einen Blick in die AVB. 

Wichtig:

Benutzen Sie am besten immer die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung“. So kann es nicht passieren, dass der Versicherer Ihr Schreiben als ordentliche Kündigung auslegt. 

Die außerordentliche Kündigung der Frankfurter Rentenversicherung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist der Tag, an dem die Änderungen in Kraft getreten wären – auch hier müssen Sie jedoch mit etwa 14 Tagen rechnen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

3Kündigung der Frankfurter Rentenversicherung: So gehen Sie vor 

Vor Ihrer Kündigung empfehlen wir Ihnen, sich immer über die Konditionen Ihres Versicherers zu informieren. In vielen Altverträgen kommt es beispielsweise vor, dass die Kündigung nur in Schriftform – also per Post oder Fax – akzeptiert wird. Die Textform würde auch eine Kündigung in Form einer Mail erlauben. 

Unser Tipp:

Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, immer einen Brief an den Versicherer zu senden. So riskieren Sie nie die Ungültigkeit Ihrer Kündigung. 

Als Absender einer Kündigung stehen Sie im Zweifelsfall immer in der Pflicht, die Zustellung Ihrer Kündigung nachzuweisen. Versenden Sie diese daher immer als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit anschließendem Faxbericht. Bei einer E-Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus, hier müsste der Versicherer das Gegenteil beweisen. 

Für die Gültigkeit Ihrer Kündigung ist das Datum der Zustellung der einzige relevante Faktor. Wann die Bearbeitung begonnen wurde oder wann Sie eine Rückmeldung erhalten, spielt keine Rolle. Wenn Ihre Kündigung pünktlich eingeht und den Vorgaben entspricht, sind Sie also auf der sicheren Seite. 

Konkrete rechtliche Vorgaben für den Inhalt der Kündigung gibt es nicht. Damit diese schnell bearbeitet werden kann und Sie bei Rückfragen auch erreichbar sind, empfehlen wir, folgende Punkte anzuschneiden oder zu erwähnen: 

  1. Persönliche Daten: Schreiben Sie Name, Adresse und Telefonnummer auf Ihre Kündigung. So kann sie auch zugeordnet werden, wenn Sie beispielsweise einen Zahlendreher in der Kundennummer haben
  2. Kundennummer und Vertragsinforationen: Geben Sie immer beides an, gerade wenn Sie mehrere Policen bei einem Versicherer abgeschlossen haben. Denn alle diese werden unter Ihrer Kundennummer gespeichert 
  3. Kündigung der Rentenversicherung: Verwenden Sie am besten genau diese Formulierung, so kann es nicht zu Missverständnissen oder Fehlinterpretationen kommen 
  4. Am Ende sollten Sie die Frankfurter immer um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes bitten 
  5. Eine Kündigung müssen Sie immer händisch unterschreiben, eine kopierte oder gedruckte Unterschrift reicht nicht aus und kann die Kündigung ungültig machen 

Wenn Sie alle diese Punkte integrieren, dann kann bei der Kündigung nichts schiefgehen und sie wird schnell bearbeitet. Bewahren Sie die Zustellungsbestätigung immer so lange auf, bis der Versicherer die Kündigung bestätigt hat, dann sind Sie auch hier auf der sicheren Seite!

4Warum immer mehr Kunden ihre Frankfurter Rentenversicherung kündigen 

Seit einigen Jahren muss die Frankfurter einen starken Anstieg bei den Kündigungen der Frankfurter Rentenversicherung verzeichnen. Knapp 70 Prozent aller Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt, was oft persönliche Gründe hat. Geldnot oder eine große Investition bewegen Menschen dazu, ihren Vertrag aufzulösen. Doch auch drei Gründe, die jeden Versicherten betreffen, führen häufig zur Kündigung:

  • Die Frankfurter Rentenversicherung ist im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten sehr teuer. Die Kosten für die Police liegen bei knappen drei Prozent der Versicherungssumme, während die Rendite selten die Ein-Prozent-Marke überschreitet. Bereits hier machen Sie also als Kunde einen Verlust, von den Abzügen durch die Berechnung des Rückkaufwertes ganz abgesehen. Das bewegt viele Kunde im Nachhinein dazu, ihre Police wieder abzugeben 
  • Wissen Sie, wie Ihr Leben in 20 oder 30 Jahren konkret aussehen wird? Vermutlich werden Sie diese Frage mit nein beantworten, wie die meisten Menschen Auch die langen Laufzeiten sind ein Grund, warum viele Menschen die Police wieder kündigen. Ändert sich beispielsweise die Lebenssituation, kann schnell Geld benötigt werden. Bei anderen Anlagen gibt es hier mehr Anpassungsspielraum, weshalb viele Menschen wechseln wollen 
  • Die klassische, zinsgebundene Rentenversicherung ist in der Regel sehr intransparent. Versicherer geben keine klare Auskunft darüber, wann Sie mit welcher Rendite rechnen können oder welche Kosten unterm Strich tatsächlich zusammenkommen. Während die Versicherer das mit dem kollektiven Ansparen begründen, sind viele Kunden verunsichert und greifen lieber auf andere Anlagemöglichkeiten zurück 

Diese Nachteile betreffen hauptsächlich die altmodische, zinsgebundene Rentenversicherung. Viele Versicherer haben sich an die Zeit angepasst und bieten mittlerweile auf Policen mit besseren Anlagen wie Aktien und ETFs -mit einer solchen Police können Sie auch heute noch beruhigt in die Zukunft blicken. 

5Der Rückkaufwert bei Kündigung der Frankfurter Rentenversicherung 

Wenn Sie sich für die Kündigung Ihrer Frankfurter Rentenversicherung entscheiden, dann ist der Versicherer verpflichtet, Ihnen nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufwert auszuzahlen. Er ist der mathematisch berechnete Restwert der Versicherung aus Sicht Ihres Vertragspartners. Der Rückkaufwert muss immer nach dem Stichtagsprinzip ermittelt werden, also auf den letzten Tag der Versicherungsperiode. Die Formel zur Berechnung kann vereinfacht wie folgt dargestellt werden: 

Formel:

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Risikoanteile werden immer abgezogen, da Sie einen entsprechenden Schutz – etwa vor Berufsunfähigkeit – bereits erhalten haben. Die Stornopauschale fällt nicht bei jedem Versicherer an, sie muss vertraglich vereinbart und vor allem verhältnismäßig sein. Sie zählt zu zusätzliche Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG).

Ihr Rückkaufwert wird immer auf den letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet, den sogenannten Stichtag. Ab diesem Tag kann Ihr Geld also ausbezahlt werden, in der Regel dauert es bis zu zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Fragen Sie hier zur Sicherheit aber am besten noch einmal direkt bei Ihrem Versicherer nach! 

Wichtig:

Die minimale Höhe des Rückkaufwertes ist gesetzlich auf mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge gedeckelt. Das ist die sogenannte Untergrenze, welche Ihnen mindestens zusteht.

6Sollte ich die Frankfurter Rentenversicherung bei Todesfall des Versicherten kündigen?

Wenn der aktuelle Versicherungsnehmer sterben sollte, dann geht die Police automatisch auf den gesetzlich oder im Testament bestimmten Erben über. Durch die Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe die Police immer mit allen Rechten und Pflichten. Wenn auf dem Verstorbenen ein Bezugsrecht lag, dann geht auch dieses auf den oder die Erben über.

Hinweis:

Ausnahmen hiervon gelten immer nur dann, wenn ein abweichendes und unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Dieses bleibt auch dann immer bei der bezugsberechtigten Person, wenn sich der Versicherungsnehmer – beispielsweise durch Erbschaft – ändert. 

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur mit dem schriftlichen Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten geändert werden. Der entsprechende Änderungsantrag muss dann mit dieser zusammen bei der Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden. Ohne eine Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern. 

Auch bei einer geerbten Rentenversicherung haben Sie immer das Recht, diese zu kündigen. Hierfür müssen Sie einen Nachweis über Ihre Erbschaft -am besten den Erbschein – zusammen mit der Kündigung beim Versicherer abgeben. Ohne diesen Nachweis kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. 

7Frankfurter Rentenversicherung – Kündigung oder Widerruf? 

Die Kündigung ist immer der einfachste Weg, Ihre Police wieder loszuwerden. Für sie reicht ein kurzer Brief oder sogar nur eine Mail aus. Was viele jedoch nicht bedenken: Durch die Berechnung des Rückkaufwertes entstehen auch nach Jahren und Jahrzehnten noch hohe Verluste für Sie als Kunden – so wird die Rentenversicherung immer zum Minusgeschäft

Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Policen auch Jahre und Jahrzehnte nach Abschluss noch widerrufen. helpcheck zeigt Ihnen, wie Sie mit diesem ,,ewigen Widerruf“ mehr aus Ihrer Police herausholen und viel Geld sparen. 

Die Kündigung- komfortabel, aber teuer!

Eine Kündigung ist in wenigen Minuten erledigt. Sie müssen lediglich einen kurzen Zweizeiler schreiben und an den Versicherer schicken. Durch die Berechnung des Rückkaufwertes müssen Sie jedoch immer hohe Verluste in Kauf nehmen. 

Die Kosten für die Rentenversicherung werden von der Frankfurter immer auf die volle Laufzeit und direkt bei Abschluss berechnet. Wenn Sie sich nun entscheiden, die Police vorzeitig abzugeben, dann müssen Sie dennoch diese vollen Kosten tragen und es gibt keine Anpassung an die kürzere Laufzeit – eine hohe finanzielle Belastung! 

Bei den meisten Lebensversicherungen sieht es nicht anders aus. Prüfen Sie also immer sorgfältig Ihre Alternativen, denn sonst geht viel Geld verloren! 

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Münzen liegen auf einigen Renteninformationen

Der Widerruf – Ihr Ass im Ärmel 

Bei Abschluss jeder Versicherung ist der Versicherer verpflichtet, seinen Kunden bestimmte Unterlagen zukommen zu lassen. Das VVG regelt dabei genau, welche Formulare und Schreiben Ihnen zugehen müssen: 

  • Pflichtinformationen nach der VVG-Grundverordnung 
  • Versicherungsschein, also der Vertrag selbst 
  • Basisdaten zu Laufzeit, Kostenquote und Beiträgen
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

Der Deutlichkeitsgrundsatz sagt aus, dass alle relevanten Informationen in der Widerrufsbelehrung deutlich hervorgehoben werden müssen. Zudem dürfen in ihr keinerlei rechtliche Fehler vorhanden sein. 

Zwischen 1994 und 2007 haben jedoch viele Versicherer Policen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verkauft. Diese sind jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die somit nie begonnen hat.

Hierdurch ist es Ihnen auch nach Jahrzehnten noch möglich, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Infolge eines Widerrufs muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, also Beiträge sowie Storno- und Verwaltungskosten zurückzahlen. Sollten Sie Ihre Frankfurter Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht Ihnen dennoch der Differenzbetrag zu. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie Ihre Frankfurter Rentenversicherung prüfen. Die helpcheck-Partneranwälte haben langjährige Erfahrung und wissen genau, worauf sie bei einem erfolgreichen Widerruf achten müssen. 

Zunächst reichen Sie alle Ihre Unterlagen online ein. Wir prüfen im Anschluss, ob ein Widerruf möglich ist, und geben Ihnen schnellstmögliche eine Rückmeldung. In einem anschließend vereinbarten Gespräch haben Sie genug Zeit, offene Fragen zu klären und das Vorgehen zu besprechen. Wenn Sie sich dann für den Widerruf entscheiden, übernehmen wir die restliche Arbeit und Sie können sich zurücklehnen.

Wir bei helpcheck geben Ihnen eine Erfolgsgarantie – bedeutet unser Honorar wird nur dann fällig, wenn wir die Forderung auch wirklich durchsetzen konnten. Zögern Sie also nicht und lassen Sie Ihre Frankfurter Rentenversicherung noch heute prüfen. Die Experten von helpcheck wissen, worauf Sie bei einem erfolgreichen Widerruf achten müssen. 

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Über den Autor
Stephanie Prinz

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Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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