Darlehensverträge: Das sollten Sie wissen

Darlehensverträge: Das sollten Sie wissen
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Was beinhaltet der Darlehensvertrag?

Ob für den Autokauf, eine Unternehmensgründung oder die Finanzierung eines Eigenheims. Solche Projekte werden in vielen Fällen über ein Darlehen finanziert, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht. In einem Darlehensvertrag, der zwischen dem Darlehensgeber (Gläubiger) und dem Darlehensnehmer geschlossen wird, werden alle Modalitäten geregelt. Dazu gehören neben dem gewährten Betrag auch die Form und der Zeitraum der Rückzahlung, die zu zahlenden Zinsen und die möglichen weiteren Gebühren (Kreditbearbeitungsgebühren). Es handelt sich um ein Leihgeschäft, das gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Die Rahmenbedingungen eines solchen Vertrages sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Alle wichtigen Details zum Darlehensvertrag sind dort festgehalten und sollen den Gläubiger, in erster Linie jedoch den Verbraucher, schützen. Dort befinden sich etwaige Formvorschriften, denen ein Darlehensvertrag unterliegt bzw. jegliche Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen. Weiterhin werden alle Rechte und Pflichten, sowohl von Darlehensgeber als auch -nehmer, genannt. Erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien ist der Darlehensvertrag gültig. Sobald der Darlehensvertrag rechtskräftig zustande gekommen ist, müssen Darlehensgeber und Darlehensnehmer für die Erfüllung sorgen.

Der Unterschied zum Kreditvertrag

Doch wo liegt der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen? Die Beschreibung des Darlehensvertrages trifft auch auf einen Kreditvertrag zu. Oft wird von einem Kredit gesprochen, wo ein Darlehen gemeint ist. Der Unterschied liegt in der Dauer der Laufzeit: Bei kleineren Beträgen mit kurzer Laufzeit spricht man von einem Kredit. Handelt es sich um eine höhere Finanzierungssumme (z. B. für den Kauf eines Eigenheimes) mit einer deutliche längeren Rückzahlungsfrist, wird hingegen von einem Darlehen gesprochen. Jede Form der Geldanleihe stellt einen Kredit dar, wobei das Darlehen lediglich eine Unterkategorie bildet. In der Bau- und Immobilienbranche ist meist von einem Darlehen die Rede, da in diesen Fällen hohe Geldsummen langfristig finanziert werden. Dem entgegengesetzt wird beim täglichen Bankgeschäft, also bei kurz- bis mittelfristigen Geldanleihen, von Krediten gesprochen. Darüber hinaus werden bei Darlehen häufig Sicherheiten wie Hypotheken oder Bürgschaften gefordert.

Grundlagen des Darlehensvertrages

Für einen Kredit bzw. ein Darlehen wird ein Vertrag zwischen Gläubiger und Darlehensnehmer benötigt. Die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Darlehensvertrag befinden sich in § 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Darlehensgeber verpflichtet sich im Vertrag, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Darlehensnehmers ist es, den vereinbarten geschuldeten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Darlehen zu einem vereinbarten Termin zurückzuzahlen.