Prüfen Sie jetzt Ihren Darlehensvertrag
Betroffen sind Verträge ab dem 21.03.2016
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Kostenfreie rechtliche Prüfung & Anspruchsberechnung
Bereits geleistete Zahlungen zurückfordern
Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen ärgern sich zahlreiche Darlehensnehmer sicherlich darüber, einen teuren Bankkredit abgeschlossen zu haben. Möchten Sie Ihren Darlehensvertrag vor Ablauf der Zinsbindung ablösen oder umschulden, verlangt Ihre Bank jedoch hohe Strafzinsen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese Strafzahlung kann abgewehrt oder reduziert werden, wenn sich Ihre Bank nicht an die strengen Vorgaben für Darlehensverträge gehalten hat - insbesondere dann, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist dies der Fall, können Sie selbst Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern und so Tausende Euro sparen.
Eine Prüfung Ihres Kredits kann einige Vorteile mit sich ziehen: Sie haben die Möglichkeit, ohne eine Strafzahlung bzw. eine Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen aus einem teuren Darlehensvertrag auszusteigen. Somit können Sie Ihr bestehendes Darlehen zu den aktuell marktüblichen, günstigeren Zinskonditionen umschulden. Selbst bereits vor Jahren gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.
Ein widerrufener Darlehensvertrag wird so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Demgemäß sind Sie bei vorzeitiger Beendigung nicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet. Dies gilt auch für bereits an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.
Selbst wenn Sie bereits vor mehreren Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese mit einem Widerruf Ihres Immobilienkreditvertrages noch heute zurückzufordern.
Sparkassen und Banken sind einige Fehler in ihren Verträgen unterlaufen - insbesondere bei den Widerrufsbelehrungen. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, erlischt Ihr Widerrufsrecht nicht und die Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen. Ihren Vertrag können Sie aus diesem Grunde auch noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen. Gerne prüfen unsere Partneranwälte auch Ihren Vertrag kostenfrei im Bezug auf mögliche Fehler.
Wenn Ihr Immobilienkreditvertrag ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, sind Sie höchstwahrscheinlich nicht ordnungsgerecht über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Reichen Sie Ihren Vertrag kostenlos zur Prüfung durch unsere kooperierenden Anwälte ein, um zu erfahren, ob Ihr Vertrag möglicherweise noch heute widerrufbar ist.
Um Ihren Kreditvertrag zu möglichst guten Konditionen loszuwerden, sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit einräumen: Zum einen können neue Fristen durch den Gesetzgeber den Widerruf ab einem bestimmten Zeitpunkt unmöglich machen. Darüber hinaus ist die aktuelle Zinslage sehr günstig - jedes Jahr, das Sie mit Ihrem teuren Kreditvertrag verbringen, kostet Sie somit bares Geld.
Diese Frage kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Um herauszufinden, wie hoch Ihre zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung ist, stellen Sie uns Ihre Unterlagen gerne für eine kostenlose und unverbindliche Prüfung zur Verfügung - Sie erhalten im Anschluss Ihr individuelles Prüfungsergebnis.