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Professionelle rechtliche Unterstützung
Sollten Sie als Arbeitnehmer kürzlich eine Kündigung erhalten haben, ist es in vielen Fällen lohnenswert, schnellstmöglich dagegen vorzugehen: Oftmals ist die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam oder zweifelhaft. Mit Hilfe einer professionellen arbeitsrechtlichen Unterstützung lassen sich Arbeitgeber daher häufig auf die Zahlung einer Abfindung oder auf eine Wiedereinstellung ein.
Als Abfindung wird eine Abgeltung in Form einer Geldzahlung bezeichnet, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält.
Das deutsche Recht sieht keine Pflicht zur Zahlung einer Abfindung vor - dennoch werden regelmäßig Abfindungszahlungen geleistet. Oftmals wird damit eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung verhindert oder ein bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren verkürzt.
Während der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, geschieht die Beendigung beim Aufhebungsvertrag einvernehmlich. Beide Parteien haben sich dementsprechend über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeinigt.
Sollten Sie innerhalb der vergangenen drei Wochen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie Ihren Fall bei helpcheck in wenigen Schritten einreichen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Firma mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, Sie länger als 6 Monate angestellt waren und Ihnen ein Brutto-Gehalt von mindestens 1.000€ gezahlt wurde.
Die rechtliche Prüfung Ihrer Angelegenheit und die Berechnung einer möglichen Abfindung sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Erst nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie diese zu Ihrem Fall hinzuziehen. Hier entstehen Ihnen nach Beauftragung unserer Partneranwälte maximal die Kosten eines möglichen Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Fall eintreten, dass Ihr Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens eine Abfindung leistet, erhalten wir im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) des geleisteten Betrages. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern Sie in Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten und wir zusammen mit unseren Partneranwälten eine Wiedereinstellung erzielen können, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sofern mit Ihrem Arbeitgeber die Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung vereinbart werden kann, erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 29,75% (inkl. MwSt.) basierend auf drei Bruttomonatsgehältern (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate). Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.