Fristlose Kündigung Arbeitnehmer: So gehen Sie vor

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Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste zum Thema "Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer"

  • Eine fristlose Kündigung führt zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist tatsächlich von der einen auf die andere Sekunde möglich, wenn Sie nicht mehr im Betrieb arbeiten können 
  • Bei der fristlosen Kündigung müssen Sie einen Kündigungsgrund angeben. Ein Gericht muss im Zweifel prüfen können, ob Ihnen eine weitere Beschäftigung tatsächlich nicht mehr zumutbar war 
  • Für die Kündigung gelten die üblichen Vorschriften, insbesondere mit Blick auf die Schriftform und den Zugang beim Arbeitgeber. Letzteren müssen Sie im Zweifel beweisen und sollten das Schreiben daher bestenfalls persönlich übergeben 

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1Was ist eine fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie stellt für den anderen Vertragsteil eine erhebliche Belastung dar, denn die Kündigungsfrist, während der sich der Arbeitgeber bereits nach neuen Mitarbeitern umsehen kann, fällt weg. Stattdessen verlassen Sie das Unternehmen „von heute auf morgen“. 

Hinweis:

Eine außerordentliche Kündigung ist nicht immer auch eine fristlose. Mitarbeiter wie Betriebsräte, die nach gesetzlichen Vorschriften unkündbar sind, können nur außerordentlich entlassen werden. 

Eine außerordentliche Kündigung ist daher nur „aus wichtigem Grund“ möglich. Bei ihm muss es sich tatsächlich um einen Vorfall handeln, der dazu führt, dass Ihnen die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Einige Beispiele für wichtige Gründe, die die Arbeitsgerichte bereits mehrfach bestätigt haben:

  • Ausbleibende Gehaltszahlungen trotz mehrfacher Mahnung Ihrerseits oder sogar aktive Verweigerung der Zahlung 
  • Mobbing durch Vorgesetzte 
  • Missachtung von Vorschriften zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitszeit, sofern dadurch ein gesundheitliches Risiko droht 
  • Sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber 

Die Rechtsprechung geht hier oft von einem „endgültigen Vertrauensverlust“ aus. Verstößt der Arbeitgeber so erheblich gegen seine Pflichten, dass Sie ihm nicht mehr vertrauen können, liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor. 

Bedenken Sie, dass Sie auch bei der fristlosen Kündigung die Schriftform des § 623 BGB einhalten müssen. Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis und übergeben Sie die Kündigung bestenfalls persönlich. Stellen Sie sicher, dass Zeugen anwesend sind, oder lassen Sie sich den Erhalt des Schreibens vom Arbeitgeber mit Stempel und Unterschrift quittieren (Empfangsbekenntnis). Sie müssen die Kündigung einer Person übergeben, die dafür zuständig ist – etwa der Geschäftsführung.

 

2Die Zwei-Wochen-Frist bei der fristlosen Kündigung 

Auch bei der fristlosen Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Frist beachten. Sie dauert zwei Wochen (§ 626 Abs.2 BGB) und gibt an, bis wann Sie die Kündigung dem Arbeitgeber gegenüber aussprechen müssen. 

Ausgangspunkt ist das Ereignis, das die fristlose Kündigung rechtfertigt, etwa ein Mobbingvorfall am Arbeitsplatz. Gerechnet ab diesem Zeitpunkt, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihre Kündigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Gesetzgeber geht hier von einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang aus, da sonst der Schluss möglich wäre, der Kündigungsgrund wiege ja „gar nicht so schlimm“. 

Achten Sie daher unbedingt auf die Zwei-Wochen-Frist. Ihnen bleibt sonst nur die ordentliche Kündigung, die zwar mit weniger Hürden, dafür aber mit der Kündigungsfrist verbunden ist. 

Lupe

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Hinweis:

Müssen Sie erst noch ermitteln, ob der Verstoß des Arbeitgebers tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigt, beginnt die Frist mit Erlangung der Rechtssicherheit. 

Beispiel:

Sie wurden am 10.03. von einem Vorgesetzten gemobbt. Nun gehen Sie zum Anwalt, von dem Sie am 20.03. erfahren, dass eine fristlose Kündigung möglich wäre. Ab hier haben Sie zwei Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen. Die Frist endet dann erst am 03.04. 

3Kann sich der Arbeitgeber gegen eine fristlose Kündigung wehren?

Ja, der Arbeitgeber kann die Kündigung anfechten und für unwirksam erklären lassen. Dazu braucht er einen Anwalt für Arbeitsrecht. Allerdings kann er keine Kündigungsschutzklage erheben, da das KSchG nur Arbeitnehmern bestimmte Rechte einräumt.

Möglich ist aber, dass der Arbeitgeber Sie auf Schadensersatz verklagt. Dies ist möglich, wenn Sie dem Betrieb mit einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung Schaden zugefügt haben. Ein Beispiel wäre, dass ein Auftrag nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte und der Arbeitgeber in der Folge eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro zahlen muss.

Eine Angestellte sitzt niedergeschlagen am Laptop

Tipp:

Sichern Sie sich in Zweifelsfällen lieber einmal mehr ab. So stellen Sie sicher, dass Sie im Nachhinein nicht mit Forderungen konfrontiert werden. 

4Der Schadensersatzanspruch bei der fristlosen Kündigung

Auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 628 Abs.2 BGB. Wurden Sie durch ein Verhalten des Arbeitgebers indirekt gezwungen, zu kündigen, weil Ihnen eine Weiterbeschäftigung schlicht nicht mehr zuzumuten war, erhalten Sie Schadensersatz. 

Konkret muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen, der Ihnen durch das frühzeitige Ausscheiden aus dem Betrieb entstanden ist. Die Rechtsprechung legt hier die Weiterzahlung des Lohns bis zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist zugrunde. Sie erhalten also Ihr Gehalt mindestens bis zu dem Zeitpunkt weiter, bis zu dem Sie es auch bei einer fristegerechten Kündigung erhalten hätten. 

Beispiel:

Sie kündigen am 10.05. fristlos wegen nachgewiesener Mobbing-Vorfälle. Der Arbeitgeber hätte bei einer Kündigung eine zweimonatige Frist, also bis 30.08., einhalten müssen. Daher erhalten Sie den Lohn bis zu diesem Zeitpunkt als Schadensersatz weiter. 

Häufige Fragen zu Fristlose Kündigung Arbeitnehmer

Wie kann sich der Arbeitgeber gegen meine Kündigung wehren?

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Welche Form und Fristen muss ich beachten?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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