Wir zahlen Ihr Bußgeld

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Prüfen Sie, ob sich ein Einspruch lohnen kann. Wenn Ihr Verfahren keinen Erfolg hat, übernehmen wir Ihr Bußgeld.
Erfolgsgarantie
Wenn Sie uns beauftragen, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen Sie das Bußgeld garantiert nicht selbst tragen.
Falls unsere Partneranwälte das Bußgeld nicht abwenden können, erstatten wir es Ihnen (Punkte oder Fahrverbote können wir leider nicht übernehmen).
Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder Mitglied im Verkehrsschutzclub unseres Partners werden.
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ABLAUF

So funktioniert’s

1

Bußgeldcheck starten

Unser Bußgeldcheck dauert nur zwei Minuten und kommt ganz ohne komplizierte Angaben aus. Sie erhalten sofort ein Ergebnis.

2

Soforteinschätzung erhalten

Sie erfahren, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Das Beste: Unsere Prüfung ist für Sie kostenfrei – ohne versteckte Gebühren oder Verpflichtungen.

3

Einspruch einlegen

Wenn Sie sich für den nächsten Schritt entscheiden, kümmern sich erfahrene Partneranwälte um alles Weitere – mit Erfolgsgarantie Wir zahlen Ihr Bußgeld.

Mehr Informationen hierzu finden Sie im Bereich „Häufige Fragen”

Fachanwalt für Verkehrsrecht Timo Schell.
Timo Schell
helpcheck Partneranwalt

ÜBER UNS

Ihr Bußgeldbescheid – wir schauen genau hin

Ob geblitzt, zu wenig Abstand gehalten oder eine rote Ampel übersehen - unsere spezialisierten Partneranwälte prüfen kostenlos, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. Verlassen Sie sich auf juristische Expertise, Durchsetzungskraft und transparente Kommunikation.

BEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

4.9
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173 Bewertungen
4.8
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176 Bewertungen
Roland W.

Kompetenter stets freundlicher Service. Der Kunde wird immer über den aktuellen Stand informiert. Sowohl von helpcheck als auch durch das Anwaltsbüro habe ich mich stets sehr gut betreut gefühlt.

Jarvis

Rückblickend möchte ich dieses Unternehmen und die Bemühungen in meiner Angelegenheit sehr positiv hervorheben. Vor Gericht konnte eine Einigung erzielt werden, mit der ich absolut zufrieden bin und auch die Betreuung in der gesamten Zeit war sehr freundlich.

Dirk P.

Äußerst kompetentes Team. Sehr gute Kommunikation, alles wurde mir perfekt erklärt und ich bekam auch direkt Lösungsvorschläge. Hier ist man gut aufgehoben.

Carola

Meine Erwartungen wurden voll erfüllt und abgesehen von ein paar kurzen Nachfragen von helpcheck war der Aufwand sehr überschaubar.

Thomas K.

Der Qualität des Services ist sehr vorbildlich. Ich kann sie absolut nur empfehlen. Würde mich hier wieder melden nach Bedarf

Ute H.

Helpcheck hat mich bestens beraten und betreut. Ich hatte es nur mit freundlichen Ansprechpartnern zu tun und selbst bei einer komplizierten Rückfrage, die wohl etwas aus der Reihe fiel, war man sehr bemüht mir zu helfen.

Andrea B.

Mein erster Eindruck ist sehr positiv. Vor allem hat man es mit sehr netten Mitarbeitern zu tun. Sollte es so weiterlaufen, werde ich helpcheck weiterempfehlen.

tuv logo

TÜV-geprüft seit 2016

Vertrauen ist gut, TÜV-Prüfung ist besser: helpcheck wird seit 2016 regelmäßig und freiwillig vom TÜV Saarland geprüft – für maximale Transparenz, geprüfte Datensicherheit und höchste Servicequalität.

" Ein Bußgeldverfahren mag alltäglich wirken - Ihre Rechte darin sind es nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie gehört werden. "

Rechtsanwältin Dinah Bär.
Dinah Bähr
helpcheck Partneranwältin

Aktuelle Urteile

OLG Karlsruhe, 18. April 2023

Freispruch

Das Aufnehmen eines Handys zum Schutz vor dem Herunterfallen ist erlaubt, wenn dabei nur die Freisprechanlage genutzt wird.

OLG Düsseldorf, 31. Mai 2024

Urteil aufgehoben

Rotlichtdauer und Fahrzeugposition wurden nicht hinreichend festgestellt.

AG Dortmund, 17. Oktober 2024

Freispruch

Mangels zuverlässiger Messung war nur eine grobe Schätzung der Geschwindigkeit möglich.

Bayerisches OLG, 31. Juli 2024

Urteil aufgehoben

Der vorgeschriebene Toleranzabzug bei der Abstandsmessung wurde nicht berücksichtigt.

OLG Rostock, 24. Januar 2024

Kein Fahrverbot

Kein konkretes Risiko beim Spurwechsel nach Rotlicht – kein schwerwiegender Verstoß.

OLG Köln, 29. November 2024

Urteil aufgehoben

Die Rückrechnung bei indirekter Rotlichtmessung wurde nicht erläutert.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sind werktags zwischen 8 und 18 Uhr gerne für Sie da.

Kundenberaterin Nathalie von der Twer.
Nathalie von der Twer
Kundenberaterin

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Warten Sie nicht, bis es zu spät ist: Ob Punkte, Fahrverbot oder hohes Bußgeld: Wir prüfen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch – unverbindlich, digital & ohne Risiko.
Eine Radarfalle leuchtet auf
Ein Icon, das mit einem Pfeil nach oben verweist.
Erfolgsgarantie
Wenn Sie uns beauftragen, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen Sie das Bußgeld garantiert nicht selbst tragen.
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