Gehaltspfändung

Magnus Kaminski
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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz
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Was ist eine Gehaltspfändung?

Die Gehaltspfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Dabei gilt es, mehrere Interessen gegeneinander abzuwägen. Auf der einen Seite steht die berechtigte Forderung des Gläubigers, auf der anderen Seite stehen die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers gegenüber seiner Familie sowie dessen eigene Lebenshaltungskosten. Für die Gehaltspfändung gibt es daher zahlreiche Voraussetzungen und Freibeträge

Für die meisten Menschen ist das laufende Arbeitseinkommen die einzige, zumindest aber die wichtigste Einnahmequelle. Das wissen auch Gläubiger und setzen daher genau an dieser Stelle an, um ihre Forderungen einzutreiben. Der offene Betrag wird also entweder auf einmal oder in Raten bereits vor der Auszahlung des Gehalts einbehalten, sodass das Geld gar nicht erst beim Arbeitnehmer auf dem Konto ankommt. 

Der Arbeitgeber hat bei der Gehaltspfändung eine Mitwirkungspflicht. Konkret ist er dazu verpflichtet, den Teil des Gehalts, der die Pfändungsfreigrenzen übersteigt, zu berechnen und an den Gläubiger abzuführen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? 

Die Gehaltspfändung stellt einen schweren Eingriff in die Rechte des Arbeitnehmers dar. Für sie gibt es daher strenge Voraussetzungen, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sind. Hier hat der Gesetzgeber in erster Linie die sogenannte Pfändungsfreigrenze eingeführt.

Nur der Teil des Nettogehalts, der oberhalb der individuellen Freigrenze liegt, darf gepfändet werden. Je mehr Unterhaltspflichten der Schuldner hat (Partner und Kinder), desto höher ist auch der Pfändungsfreibetrag. 

Zusätzlich muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Gericht beantragen, das dann einen vollstreckbaren Titel erteilt. Beide Schreiben werden dem Arbeitnehmer als Schuldner und dem Arbeitgeber als sogenanntem Drittschuldner zugestellt. 

Wie lässt sich eine Gehaltspfändung beenden?

Die Gehaltspfändung wird automatisch eingestellt, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Der Schuldner tilgt die offenen Forderungen vollumfänglich 
  • Der Schuldner vereinbart mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, um seine Schulden kontrollierter oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückzahlen zu müssen 
  • Der Arbeitnehmer beantragt eine Privatinsolvenz – ein Schritt, den es gut zu überlegen gilt, der aber von allen laufenden Pfändungen befreit. 

Wie gehen Arbeitnehmer richtig vor?

Die Gehaltspfändung ist für keine der beiden Seiten – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer – eine erfreuliche Maßnahme. Umso wichtiger ist es hier für Beschäftigte, das Gespräch mit ihren Vorgesetzten bzw. dem Chef zu suchen und mit ihm gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Hierzu gehört in erster Linie die Berechnung des individuellen Freibetrags

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